POL-REK: Schwerverletzte Fahrradfahrerin - Erftstadt
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Die 15-Jährige stieß gegen einen Pkw und stürzte. Nach kurzem Gespräch mit dem Pkw-Fahrer fuhr dieser davon. Die Polizei sucht ihn.
Die 15-Jährige befuhr am Sonntag (27. Juli) um 18:55 Uhr mit ihrem Fahrrad den Radweg der Bliesheimer Straße (Landesstraße 163) in Richtung Grachtstraße. An dieser Einmündung wollte sie weiter geradeaus in Richtung Bahnhof weiterfahren. Sie blickte nach eigenen Angaben nach links und sah keinen weiteren Verkehrsteilnehmer auf der Grachtstraße. Als sie bereits die Straße auf dem durchgängigen Radweg überquerte, näherte sich plötzlich von links ein roter Kleinwagen. Sie bremste stark und rutschte wegen der Fahrbahnnässe in den vorderen, rechten Kotflügel des Pkw. Dabei stürzte sie und verletzte sich. Der Pkw-Fahrer stieg aus und erkundigte sich nach dem Wohlbefinden. Danach fuhr der Pkw-Fahrer davon.
Erst später stellte sich heraus, dass sich die 15-Jährige bei dem Zusammenstoß schwer verletzte, was einen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus erforderte. Polizeibeamte stellten an der Unfallstelle fest, dass für die Fahrtrichtung des unbekannten Pkw-Fahrers an der Einmündung das Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angebracht ist.
Zur Rekonstruktion des Verkehrsunfalles bittet das Verkehrskommissariat in Hürth den Fahrer des roten Pkw, sowie weitere Zeugen, sich unter Telefon 02233 52-0 zu melden.
Die Polizei weist darauf hin, dass unfallbeteiligte Fahrzeugführer gesetzlich dazu verpflichtet sind, unverzüglich anzuhalten und Hilfe zu leisten. Dazu gehört nicht nur die Hilfe Verletzten gegenüber, sondern auch das Absichern der Unfallstelle. Das Hinzuziehen der Polizei oder der Erziehungsberechtigten sollte bei Unfällen mit Kindern oder Jugendlichen selbstverständlich sein. Sie können keine verlässlichen Angaben zur Situation oder ihrer Verletzungen machen, so die Rechtsprechung. (bm)
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