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POL-WE: Zwischen Verständnis und Gefahr - Parken auf der Autobahn

POL-WE: Zwischen Verständnis und Gefahr - Parken auf der Autobahn
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Friedberg (ots)

Autobahn Mittelhessen: Wer nachts auf der Autobahn unterwegs ist, der kennt die Bilder von LKW die auf dem Standstreifen, in Nothaltebuchten oder in den Zu- und Abfahrten der Autobahnparkplätze abgestellt sind. Auch die Polizei kennt diese Bilder und ist bei ihren Kontrollen bemüht den Mittelweg zwischen Verständnis für die Not der LKW-Fahrer und einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu finden. Kein einfacher Weg.

LKW-Fahrer sind gesetzlich verpflichtet regelmäßige Pausen einzulegen. Nachts eine geeignete Parkmöglichkeit an der Autobahn zu finden gestaltet sich aber oft schwierig. Bevor es dann zu einer Überschreitung der Lenkzeiten kommt, suchen sich die Brummifahrer andere Parkmöglichkeiten, die nicht immer eine akzeptable Alternative darstellen. So verhindern sie einen Verstoß gegen die Sozialvorschriften und damit ein empfindliches Bußgeld. Gerade in der Dunkelheit sind die Brummis trotz ihrer Größe oft kaum zu erkennen oder als stehendes Hindernis für den fahrenden Verkehrsteilnehmer wahrnehmbar. Bei einer schlechten Parkplatzwahl besteht also die Gefahr eines Unfalls mit möglichen schwerwiegenden Folgen, den die Beamten der Autobahnpolizei Mittelhessen verhindern möchten.

Jede Nacht sind sie daher auf den rund 200 Kilometern Autobahn unterwegs, für die sie zuständig sind, um Gefahrenstellen zu erkennen und zu beseitigen. In der Nacht zum heutigen Dienstag hatten sie dabei wieder einmal einen besonderen Blick auf die gefährlich abgestellten Brummis. Mit viel Verständnis für die Situation der LKW-Fahrer, die keinen normalen Parkplatz mehr gefunden hatten, weckten sie entlang der Autobahn 5 nur diejenigen Fahrer aus dem Schlaf, die mit ihrem Gefährt eine Gefahr für andere darstellten. Dazu zählten die Fahrer, die ihren LKW im Zubringer der Parkplätze abgestellten hatten oder die Beschleunigungsspur dahinter so zuparkten, dass Parkplatznutzer ohne erst beschleunigen zu können direkt vom Parkplatz auf die Autobahn hätten fahren müssen.

13 LKW-Fahrer waren es nach rund 7 Stunden Kontrollzeit zwischen 18 und 01 Uhr, die weiterfahren und einen neuen Parkplatz suchen mussten. "Sie parkten auf der Autobahn und gefährdeten dabei andere" lautet der Tatbestand im Bußgeldkatalog, aufgrund dessen sie 85 Euro Bußgeld zahlen müssen und einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg bekommen. Die ausländischen Fahrzeugführer mussten eine Sicherheitsleistung zahlen, die sich aus Bußgeld und Verwaltungsgebühr zusammensetzt und sich auf 110 Euro beläuft.

Bei den Kontrollen stellten die Polizisten auch einen 31-jährigen LKW-Fahrer aus Polen fest, der mit einem Sattelzug einer Firma aus dem Kreis Ludwigsburg unterwegs war. Als einzig Kontrollierter durfte er sein Gefährt nicht selbst wegfahren. Der Grund dafür: Er ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Ein Abschleppdienst fuhr den gegen 20.50 Uhr an der Rastanlage Wetterau-West kontrollierten Sattelzug daher von der Autobahn. Gegen den 31-Jährigen wird wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Er musste eine Sicherheitsleistung von 300 Euro zahlen.

Zum gegenseitigen Verständnis sei abschließend noch einmal erwähnt: Klar ist, dass abgestellte LKW keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen dürfen. Doch wer sich das nächste Mal über einen eher kurios abgestellten LKW aufregt, der sollte wissen, dass die Fahrer sich an gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten halten müssen. Leider mangelt es sowohl an deutschen Autobahnen, als auch außerhalb derer oft an ausreichend Parkraum für die großen Gefährte. Das bringt die Fahrer*innen regelmäßig in die Situation keinen Parkplatz mehr für ihr Gefährt zu finden. Sie müssen aber eine Pause einlegen - nicht nur von Gesetzes wegen - übermüdet sollte ja schließlich auch keiner mehr fahren. Also drücken Sie vielleicht ein Auge zu, wenn der Laster doch mal ungünstig steht oder ein PKW-Parkplatz vom LKW blockiert wird. Sollte die Wahl des Parkplatzes jedoch eine Gefahr für andere darstellen, dann informieren Sie bitte die örtliche Polizei.

Sylvia Frech, Pressesprecherin

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