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Polizeipräsidium Frankfurt am Main

POL-F: 160118 - 57 Frankfurt-Innenstadt/Gutleutviertel: Erneute gemeinsame Kontrollaktion der Frankfurter Polizei, der Stadtpolizei und des Zolls fördert zahlreiche Verstöße zu Tage

Frankfurt (ots)

Die Frankfurter Polizei führte zusammen mit der Stadtpolizei und dem Zoll am späten Freitagabend, 15. Januar 2016, bis in die frühen Samstagmorgenstunden gemeinsame Kontrollen in verschiedenen Gaststätten und Diskotheken in der Frankfurter Innenstadt und im Gutleutviertel durch.

Hierbei ging es im Wesentlichen darum, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, der Bewachungsverordnung, des Sozialversicherungsgesetzes sowie von Hygienevorschriften und waffenrechtlichen Bestimmungen zu kontrollieren. Darüber hinaus lag der Fokus auf der Feststellung und Ahndung von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die Bilanz der Kontrollen:

Die Stadtpolizei stellte zum Teil starke Hygienemängel fest. Zudem wurden bei den acht kontrollierten Diskotheken Verstöße gegen die Bewachungsverordnung und das Waffengesetz festgestellt. Beim dort eingesetzten Sicherheitspersonal wurden Teleskopschlagstöcke und ein unzulässiges Reizstoffspray sichergestellt. Weiterhin wurde ein Betreiber wegen der Beschäftigung einer illegalen Reinigungskraft angezeigt. Die Frau wurde anschließend wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz festgenommen. Eine in Landshut vermisst gemeldete 17-jährige, welche in Frankfurt am Main der Prostitution nachgehen soll, konnte in Obhut genommen werden. Bei der Kontrolle einer Diskothek in der Gutleutstraße wurden insgesamt 239 Personen überprüft. Dabei wurden 28 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt. In zwei Fällen wurden Drogenhändler angezeigt. Fast jeder achte Besucher, darunter ein 16-Jähriger, hatte bei der Kontrolle Drogen einstecken. Insgesamt wurden in dieser Diskothek 24 Gramm Haschisch, 83 Gramm Marihuana, 35 Gramm Kokain, 1 Blatt LSD, 15 Gramm Ketamin sowie 129 Tabletten Amphetamin/Ecstasy sichergestellt. Einiges davon hatten die Besucher der Diskothek offensichtlich mit Beginn der Kontrolle weggeworfen. Es wurde nach den Personenüberprüfungen in den Räumen gefunden. Des Weiteren wurde ein Verstoß gegen das Waffengesetz (Sicherstellung eines Einhandmessers) und zwei Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt.

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