POL-NOM: Überweisungsbetrug nach Anmeldung eines Gewerbes
Einbeck (ots)
Einbeck -vo. OT Vogelbeck, Freitag, 25. November 2016. Ein 31-jähriger Geschädigter aus Einbeck meldete vor einiger Zeit beim Amtsgericht Göttingen ein Gewerbe an. Diese gewerblichen Anmeldungen werden dann zeitnah im Internet im Handelsregister öffentlich gemacht. Einen Tag nach der Veröffentlichung erhielt der Geschädigte eine Rechnung über 740,18 Euro für die Veröffentlichung im Handelsregister. Im Vertrauen darauf, die Rechnung von einer berechtigten Stelle bekommen zu haben, überwies der Geschädigte die Rechnung mittels eines mitgelieferten Überweisungsträgers an eine innerdeutsche Bank. Nach der Überweisung kamen dem Geschädigten dann doch Zweifel an der Angelegenheit. Erst Ermittlungen von ihm im Internet ergaben, dass dort schon mehrere solche Vorfälle geschildert werden. Ein Versuch, dann die Überweisung zu stoppen, bzw. das Geld zurückzuholen, scheiterte aber daran, weil der Betrüger das überwiesene Geld nach Geldeingang sofort abgehoben hat.
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