POL-FL: Flensburg - Kripo beschäftigt sich mit Online-Computerbetrug/Warnhinweis
Flensburg (ots)
Einer 45-jährigen Flensburgerin wurde durch einen Trojaner auf ihrem Computer vorgegaukelt, sie habe fälschlicherweise einen vierstelligen Bargeldbetrag vom Finanzamt überwiesen bekommen. Sie wird zur Rückbuchung angehalten und erhält sogar eine TAN-Nummer, mit der sie die Überweisung bestätigt. Die 45-Jährige überweist den Betrag und wird somit Opfer von Computer-Betrügern.
Die Kripo Flensburg beschäftigt sich aktuell mit mehreren Fällen von Computerbetrug. Mit Hilfe von Trojanern verschaffen sich Täter Zugang zu den Online-Banking-Systemen ihrer Opfer und veranlassen diese, unter Vortäuschen falscher Tatsachen, Überweisungen zugunsten der Täter auszuführen. Den Opfern wird beispielsweise suggeriert, es sei versehentlich eine Fehlbuchung des Finanzamtes auf ihrem Konto eingegangen. Sie werden zur Prüfung und anschließenden Rückbuchung des Betrages aufgefordert. Möglich ist dies durch das Einschleusen eines Schädlings (Trojaner) auf dem Computer des Geschädigten, der unbemerkt seine Tätigkeit im Hintergrund ausführt. Nicht selten fallen Bürgerinnen und Bürger auf solche Fallen herein und überweisen den vermeintlich überzahlten Beitrag zurück. Da sich Online-Überweisungen jedoch nur äußerst zeitnah wieder zurückbuchen lassen, besteht häufig beim Bemerken des Fehlers keine Chance mehr, das Geld zurückzuholen. Es handelt sich zumeist um Beträge im 4-stelligen Bereich. Die Tataufklärung ist nahezu unmöglich, da die Beschuldigten zumeist aus dem Ausland agieren oder das Geld sofort nach der Überweisung bei irgendeiner Filiale abheben und unerkannt entkommen.
Deshalb der Rat der Polizei: Öffnen Sie keine E-Mails, deren Herkunft oder Inhalt unklar sind! Bei Unsicherheiten kann es hilfreich sein, den angeblichen Absender telefonisch zu kontaktieren. Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen eine Fehlbuchung suggeriert wird! Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bank auf und klären Sie das Problem direkt. Befallene Rechner sollten nicht weiter online betrieben werden und unbedingt untersucht werden. Ändern Sie in solchen Fällen auch Ihre Zugangsdaten für andere Accounts, die auf dem befallenen Rechner genutzt wurden. Eine TAN oder PIN sollte ein Bankkunde beim Online -Banking niemals eingeben oder preisgeben, wenn diese über die gewohnten Bankgeschäfte hinaus gefordert wird.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf www.polizei-praevention.de oder www.bsi-fuer-buerger.de.
Rückfragen bitte an:
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Sandra Otte
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