Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Kreispolizeibehörde Viersen mehr verpassen.

Kreispolizeibehörde Viersen

POL-VIE: Viersen: Egal, wie die Drogen ins Blut gelangt sein mögen: Fahren darf man unter Drogeneinfluss nicht!

Viersen: (ots)

Dass Fahren unter Drogeneinfluss nicht erlaubt ist und neben der damit verbundenen Gefahren auch die Fahrerlaubnis massiv gefährden kann, dürfte mittlerweile hinlänglich bekannt sein. Bei den Kontrollen hören die Einsatzkräfte immer wieder, dass ertappte Fahrer versuchen, sich damit herauszureden, dass sie "passiv" mitgeraucht hätten. So erklärte auch ein 22-jähriger Viersener am Dienstag, um 16:40 Uhr, auf der Hardter Straße den kontrollierenden Beamten, dass er bei einer "Kifferparty" am Wochenende nur dabei gewesen sei, als Marihuana konsumiert würde. Er selber habe nicht konsumiert. Damit erklärte er den positiv verlaufenden Drogenvortest. Der Mann musste mit zur Blutprobe. Der Vorwurf des Fahrens unter Drogeneinfluss bleibt beim Nachweis von Drogen im Blut bestehen, egal, wie diese Drogen nun in den Körper des Fahrers gelangt sein mögen. Das nämlich spielt für die Fahr(un)tüchtigkeit keine Rolle. Ob passiver oder aktiver Konsum: Man steht unter Drogeneinfluss und in diesem Zustand darf man eben nicht fahren./ah (1110)

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Viersen

Pressestelle
Antje Heymanns
Telefon: 02162/377-1191
Fax: 02162/377-1199
E-Mail: pressestelle.viersen@polizei.nrw.de

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Viersen, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Kreispolizeibehörde Viersen
Weitere Meldungen: Kreispolizeibehörde Viersen