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POL-CUX: Diverse Verstöße und Straftaten bei Großkontrolle auf A 27 aufgedeckt

POL-CUX: Diverse Verstöße und Straftaten bei Großkontrolle auf A 27 aufgedeckt
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Cuxhaven (ots)

Am Mittwoch (22.03.2017) fand in der Zeit von 7 Uhr bis etwa 14 Uhr auf dem Parkplatz "Nesse" (A 27) in Fahrtrichtung Cuxhaven wieder eine "Sprinterkontrolle" des Polizeikommissariats Geestlands in Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Oldenburg, der Bundespolizei, der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, dem Zollamt Bremerhaven, der Autobahnmeisterei Debstedt, des Landkreises Cuxhaven sowie dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt statt.

Die insgesamt 25 eingesetzten Kontrollkräfte überprüften 136 Fahrzeuge und stellten dabei insgesamt 180 Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht, die Gefahrgutverordnung, der allgemeinen Verkehrsüberwachung sowie elf technische Mängel fest. In 22 Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt. 41 Fahrzeugführer waren zu schnell unterwegs, 13 Fahrzeuge waren überladen.

Ein 43-jähriger marokkanischer Staatsbürger und sein 19 jähriger Beifahrer aus dem Kosovo wurden mit ihrem Kleintransporter kontrolliert. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer keine für Deutschland gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Des Weiteren stand er offenkundig unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Gegen ihn wurden entsprechende Verfahren eingeleitet, die Weiterfahrt wurde untersagt. Der 19-jährige Kosovare konnte keinen gültigen Aufenthaltstitel vorzeigen, so dass von einer illegalen Einreise in die Bundesrepublik ausgegangen werden muss. Er wurde nach Anordnung der zuständigen Ausländerbehörde einem Haftrichter vorgeführt und in Abschiebehaft genommen.

Ein 23-jähriger Rumäne sowie zwei seiner Mitarbeiter aus Cadenberge führten einen Kleintransporter mit polnischer Zulassung. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Ladung (unter anderem eine Propangasflasche mit Schweißeraufsatz) nicht richtig gesichert war. Diese musste nachgesichert werden. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Gefahrgutrecht dar und wird mit einer Geldbuße von 300 Euro geahndet. Bei der weiteren Kontrolle durch den Zoll wurde festgestellt, dass das Fahrzeug seit mehreren Jahren in Deutschland genutzt wird. Hierbei hätte es eine deutsche Zulassung erhalten müssen. Auf den Fahrzeugführer und den Halter kommen daher noch weitere Verfahren aufgrund von Verstößen gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Pflichtversicherungsgesetz zu.

Der Fahrer eines Baumschulfahrzeugs aus Bad Zwischenahn wollte mehrere größere Bäume ausliefern. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Bäume unzureichend gesichert waren. Da der Fahrer vor Ort nicht ausreichend Sicherungsmittel zur Verfügung hatte, mussten ihm mehrere Spanngurte nachgeliefert werden. Nach zwei Stunden durfte er nach entsprechender Nachsicherung weiterfahren.

Bei der Kontrolle eines Fahrzeugs mit drei Insassen aus Albanien und dem Kosovo wurde festgestellt, dass die albanischen Staatsbürger keine gültigen Aufenthaltstitel vorweisen konnten. Sie wurden nach entsprechender Anordnung der Ausländerbehörde einem Haftrichter vorgeführt und in Abschiebehaft genommen.

Der rumänische Sattelzug mit dänischem Auflieger eines 32-jährigen Fahrzeugführers wies bei der Kontrolle gravierende technische Mängel auf. Eine technische Überprüfung in einer Fachwerkstatt ergab gravierende Mängel im Bereich der Bremsanlage. Einige Achsen wiesen hierbei keine Bremswirkung mehr auf. Da das Fahrzeug nicht beladen war, konnte der Fahrzeugführer seine Weiterfahrt bis zur nächsten geeigneten Werkstatt fortsetzen. Beladen hätte das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden dürfen.

Allgemeines:

Klein-LKW bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, die sogenannte "Kleintransporterklasse", stellen eine Risikogruppe im Straßenverkehr dar. Aufgrund des meist hohen Aufbaus und einem verhältnismäßig hohen zulässigen Gesamtgewicht, in Verbindung mit gefahrenen Geschwindigkeiten von bis zu 160Km/h, sind diese Fahrzeuge gerade bei schlechten Straßen- und Witterungsverhältnissen deutlich schwerer zu beherrschen als normale PKW, obwohl für das Führen beider Fahrzeugklassen "nur" die Fahrerlaubnisklasse B notwendig ist. Die in solchen Fahrzeugen transportierte Ladung, zu beachtende Lenk- und Ruhezeiten oder der allgemein technische Zustand stellen zusätzliche Problemfelder dieser Risikogruppe dar.

Rückfragen bitte an:

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anke Rieken
Telefon: 04721/573-404
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