POL-GOE: (39/2016) Angebliche Schlägerei - Lautstarke Auseinandersetzung vor "Geschwister- Scholl- Haus" in Hann. Münden löst Polizeieinsatz aus, genauer Hergang noch immer unklar
Göttingen (ots)
Hann. Münden, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße Donnerstag, 21. Januar 2016, gegen 17.45 Uhr
HANN. MÜNDEN (jk) - Zu einer angeblichen Schlägerei mit mehr als 30 Beteiligten vor dem Mündener Jugendtreff "Geschwister-Scholl-Haus" in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße musste am späten Donnerstagnachmittag (21.01.16) gegen 17.45 Uhr die Polizei Hann. Münden ausrücken.
Vor Ort wurde von den Beamten keine Schlägerei festgestellt. Ersten Erkenntnissen zufolge war es aber kurz zuvor zu einer lautstarken verbalen Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen junger Männer gekommen, an der auch unbegleitete minderjährige Asylsuchende beteiligt gewesen sein sollen, die sich in den Räumen des Jugendtreffs und vor dem Gebäude aufgehalten hatten.
Der genaue Geschehensablauf und auch der Auslöser der Streitigkeiten konnten zu diesem Zeitpunkt in Anbetracht der unübersichtlichen Lage nicht ermittelt werden.
Um die aufgeheizte Stimmung zu beruhigen und eine mögliche Eskalation der angespannten Situation zu verhindern, sprachen die Beamten etliche Platzverweise aus und stellte die Personalien von mehreren mutmaßlich involvierten Personen fest. Weitere Zwischenfälle blieben anschließend aus.
Die Ermittlungen zum genauen Hergang wurden am Freitagmorgen (22.01.16) fortgesetzt. Im Rahmen von Befragungen kam bislang ans Licht, dass Auslöser der Auseinandersetzung im weitesten Sinne vermutlich ein zurückliegender Beziehungsstreit zwischen einer Jugendlichen und ihrem Ex-Freund ist. In diesem Zusammenhang soll am Donnerstag vor dem Jugendtreff eine beleidigende Äußerung gegenüber einer anderen Person gefallen sein. Im Rahmen des darauffolgenden Solidarisierungsprozesses bildeten sich zwei größere Lager, die ihren Disput lautstark austrugen. Ob es dabei auch zu gegenseitigen Handgreiflichkeiten kam, ist noch immer unklar. Die diesbezüglichen Ermittlungen dauern an.
Hinweise auf einen sexuellen Übergriff zum Nachteil der in die Auseinandersetzung verwickelten Jugendlichen haben sich bei den Ermittlungen aber nicht ergeben.
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