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Diesel-Abgasskandal: Daimler unterliegt am Landgericht Oldenburg

Diesel-Abgasskandal: Daimler unterliegt am Landgericht Oldenburg
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Im Diesel-Abgasskandal hat die Daimler AG vor dem Landgericht Oldenburg eine Niederlage einstecken müssen. Das Gericht verurteilte den Autobauer am 13. Februar 2020 zur Zahlung von Schadensersatz. In dem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr erstrittenen Urteil (Az. 16 0 2884/18) ging das Gericht davon aus, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgasreinigung verbaut worden war. Dies habe zu einer sittenwidrigen Schädigung im Sinne von § 826 BGB des Klägers geführt. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten darüber hinaus rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW und haben einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt. Mit einem Servicepaket greift die Kanzlei Verbrauchern beim VW-Vergleich unter die Arme.

Mercedes Benz mit unzulässiger Abschaltreinrichtung

Der Kläger hatte im vorliegenden Fall im Mai 2016 einen gebrauchten Mercedes E 350 T Blue Tec, Euro 6, Erstzulassung 2015 zum Preis von 52.000 EUR gekauft. Das Fahrzeug verfügt über eine Harnstoffeinspritzung mit AdBlue. Im Motor vom Typ OM 642 soll die Messung des Schadstoffausstoßes mit einer speziellen Software manipuliert worden sein. Für das Fahrzeug gibt es daher einen Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Auf Anordnung musste ein Software-Update in das Motorsteuergerät aufgespielt werden. Durch anwaltliches Schreiben vom 22. Juni 2018 erklärte der Kläger die Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung und wollte den Kaufvertrag rückabwickeln.

Für das Gericht stand außer Frage, dass der Kläger vorsätzlich sittenwidrig nach § 826 BGB geschädigt worden war. Der Bescheid des KBA rügte die Verwendung von unzulässigen Emissionsstrategien. Insoweit handelt es sich bei der Behauptung des Klägers, die Beklagte habe unzulässige Abschalteinrichtungen verwandt, nicht um Behauptungen "ins Blaue hinein", so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Der Motor ist mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 VO 715/2007/EG ausgestattet. Die schädigende Handlung der Beklagten lag in dem Inverkehrbringen von Dieselmotoren mit einer manipulierenden Motorsoftware, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf einem technischen Prüfstand zur Ermittlung der Emissionswerte oder im üblichen Straßenverkehr befindet. Der Einbau dieser Motorsteuerungssoftware war gesetzwidrig. Das Landgericht bemühte in seiner Urteilsbegründung auch den Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17), in dem unzulässige Abschalteinrichtungen als Sachmangel qualifiziert werden. Unterm Strich bewertete das Landgericht Oldenburg eindeutig: Der Kläger kann die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Daimler hat sittenwidrige gehandelt. Eine Nutzungsentschädigung muss jedoch angerechnet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Was können Verbraucher im Daimler-Abgasskandal unternehmen?

Das Urteil zeigt für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, dass die Chancen vor Gericht zu gewinnen, gegeben sind. Denn die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert. Die Manipulation ist vom KBA festgestellt worden. Die Verbraucher-Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Daimler einigt.

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen. Die drei Wege haben sich bei Verfahren gegen VW bewährt. Und es spricht aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nichts dagegen, warum es sich im Abgasskandal von Daimler anders verhalten sollte. Denn letztlich wird im Ergebnis die Umwelt verpestet. Nur die dafür angewandte Technik ist eine andere.

  1. Rücktritt: Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen.
  2. Schadensersatz: Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die Daimler AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Der Autobauer muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Gerichte haben in Verfahren gegen die VW AG hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
  3. Neulieferung: Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat - mehr dazu hier.

Gute Aussichten auf Schadensersatz im Daimler-Abgasskandal

Dass die Zahl der verbraucherfreundlichen Entscheidungen im Diesel-Abgasskandal von Daimler zunimmt, ist auch von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr zu beobachten. Erst am 13. März 2020 hat das Landgericht Freiburg die Daimler AG zur Rücknahme eines Mercedes Benz und zur Zahlung von 47.436,09 Euro nebst Zinsen verurteilt. In dem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr erstrittenen Urteil (Az. 8 O 71/19) ging das Gericht davon aus, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgasreinigung verbaut worden war. Dies habe zu einer sittenwidrigen Schädigung im Sinne von § 826 BGB des Klägers geführt.

Die 27. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart hat den Autobauer am 16. Januar 2020 zur Rücknahme eines Mercedes Benz und zur Zahlung von 37.169,50 Euro nebst Zinsen verurteilt ( Az. 27 O 40/19).

Das Landgericht Stuttgart verurteilte am 25. Juni 2019 die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5 (Az. 23 O 127/18). Das Gericht warf dem Autobauer eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers vor. Daimler hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Das Gericht hielt das sogenannte Thermofenster für unzulässig und ging davon aus, dass die verfassungsmäßigen Vertreter der Daimler AG Kenntnisse von der Manipulation an den Motoren hatten.

Die Urteile zeigen für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, dass die Chancen vor Gericht zu gewinnen, gestiegen sind. Denn die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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