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IW-Gutachten: CO2-Bepreisung sinnvoll - wenn es in ein länder- und sektorenübergreifendes System eingebettet ist

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IW-Gutachten: CO2-Bepreisung sinnvoll - wenn es in ein länder- und sektorenübergreifendes System eingebettet ist

Berlin, 08.05.2018 - Deutsche Privathaushalte heizen noch zu 76 Prozent mit umweltbelastenden fossilen Energieträgern wie Heizöl und Erdgas. Um Treibhausgas-Emissionen zu senken, fordert das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in einem Gutachten für den ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, die Energiebesteuerung im Wärmesektor am Ausstoß der klimaschädlichen Gase auszurichten. Voraussetzung sollte allerdings die Einbettung in ein länder- und sektorenübergreifendes System sein.

Die Kosten für Energieträger sind in Deutschland sehr unterschiedlich. Kraftstoffe im Verkehrssektor wie Diesel und Benzin sind deutlich teurer als Heizöl und Erdgas für die Wärmeerzeugung. So lagen die Kosten für Super-Benzin im Juli 2017 bei 14,9 Cent pro Kilowattstunde, für Heizöl hingegen nur bei 5,3 Cent. Verbrennt man fossile Energieträger wie Benzin oder Heizöl, entsteht ähnlich viel umweltbelastendes Kohlenstoffdioxid. Deshalb kann eine klimapolitisch motivierte Steuer im Wärmemarkt unter den passenden Rahmenbedingungen die richtigen Anreize setzen, um diese schädlichen Emissionen zu vermeiden. Eine CO2-Bepreisung ist dafür - als marktwirtschaftliches Instrument - ordnungspolitischen Verboten und Grenzwerten überlegen. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2050 um 80 Prozent zu senken - daran sollte sich die Besteuerung der Wärmeenergie orientieren.

Der Koalitionsvertrag der großen Koalition von 2018 nennt als Ziel ein CO2-Bepreisungssystem, das nach Möglichkeit global ausgerichtet ist, jedenfalls aber die G20-Staaten umfasst. Im weiteren Verlauf der Diskussion müssen dabei jedoch die gesellschaftlichen Auswirkungen einer CO2-Bepreisung noch stärkere Beachtung finden. Hierzu gehören insbesondere die Auflösung des Investor-Nutzer-Dilemmas sowie die Untersuchung von Ausgleichs- bzw. Rückerstattungsmöglichkeiten für einkommensschwächere Haushalte.

"Die CO2-Bepreisung ist im Verhältnis zum Ordnungsrecht ein relativ marktwirtschaftliches Instrument, das künftig zur Reduktion von Treibhausgasemissionen für die Immobilienwirtschaft herangezogen werden könnte", sagt Thomas Zinnöcker, Vizepräsident beim ZIA und Vorsitzender der ZIA Task Force Energie. "Voraussetzung hierfür sind jedoch die passenden Rahmenbedingungen unter Beachtung der komplexen Wirkungsketten. Eine CO2-Bepreisung kann dann eine kostenminimale und somit wirtschaftliche Lösung darstellen, wenn sie technologieoffen und marktgerecht ausgestaltet ist."

Im Gutachten für den ZIA zeigen die IW-Wissenschaftler mehrere Varianten auf, wie die Regierung den CO2-Preis bis zum Jahr 2050 schrittweise anheben könnte. So könnte der Preis in einer Variante - bei konstanten Marktpreisen - durch eine CO2-Bepreisung für Erdgas auf 11,9 Cent pro Kilowattstunde und für Heizöl auf 12,2 Cent steigen. Um die Mehrkosten auszugleichen, ist es wichtig, dass die Belastungen langsam steigen und den privaten Haushalten ausreichend Zeit gegeben wird, ihre Gebäude energetisch zu sanieren. Zudem muss der Staat Effizienzmaßnahmen wie die Erneuerung der Heizung weiterhin finanziell unterstützen. Auch einkommensschwache Familien werden in der Studie berücksichtigt: Sie sollen durch eine Erhöhung des Wohngeldes die Mehrkosten für das Heizen ausgleichen können.

"Eine Bepreisung von Treibhausgas-Emissionen auf Heizwärme stellt einen grundlegenden Politikwechsel dar", sagt IW-Immobilienexperte Ralph Henger, "aber er bietet die Chance, dass Deutschland kostengünstig und mit marktwirtschaftlichen Instrumenten den Klimaschutz im Wärmesektor vorantreibt." Länder wie die Schweiz, Schweden oder Frankreich, die bereits eine Steuer auf alle fossilen Brennstoffe eingeführt haben, können hier Vorbilder sein. "Mittelfristig muss es einen CO2-Preis geben, der für alle Sektoren und alle Staaten gilt", fordert IW-Energieexperte Thilo Schaefer. Die Ausrichtung der Energiesteuer am CO2-Ausstoß wäre ein erster Schritt in diese Richtung.

Das vollständige Gutachten können Sie sich unter folgendem Link herunterladen: https://www.zia-deutschland.de/fileadmin/Redaktion/Pressemitteilungen/Downloads/IW-ZIA-Gutachten_CO2-Bepreisung_2018-5-8.pdf

Die Auswertung der ZIA-Task Force Energie finden Sie hier: https://www.zia-deutschland.de/fileadmin/Redaktion/Pressemitteilungen/Downloads/180508_ZIA_Task_Force_Energie_Lessons_Learned_CO2-Bepreisung.pdf

Der ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der
Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter mehr als 25
Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten
Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen
Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer
Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und
Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf
nationaler und europäischer Ebene - und im Bundesverband der deutschen Industrie
(BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.

Kontakt
Andy Dietrich
ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Tel.: 030/20 21 585 17
E-Mail:  andy.dietrich@zia-deutschland.de
Internet: www.zia-deutschland.de
Weiteres Material zum Download

Dokument:  180508_PM_ZIA_IW-Gutachten 
 CO2-Bepreisung.docx
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