Alle Storys
Folgen
Keine Story von Hamburgische Notarkammer mehr verpassen.

Hamburgische Notarkammer

Was Sie beim Kauf einer vermieteten Immobilie beachten müssen

Kandel (ots)

In Zeiten von Dauerniedrigzinsen stellen Immobilien oftmals eine begehrte Form der Geldanlage dar. Wer eine vermietete Immobilie kauft, denkt in erster Linie an die Finanzierung und steuerliche Aspekte. Verkäufer und Käufer übersehen aber leicht wichtige Besonderheiten.

"So werden bestehende Mietverhältnisse häufig nur unzureichend thematisiert", sagt Dr. Thomas Raff, Geschäftsführer der Notarkammer Pfalz. Dies ist für den Käufer nicht ungefährlich, denn er tritt nach einer Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch in diese Mietverhältnisse ein. Das Mietverhältnis wird mit ihm als neuem Eigentümer fortgesetzt. Für den Käufer ist es daher wichtig, bestehende Mietverhältnisse und mögliche Konflikte mit den Mietern zu kennen. "Um im Nachhinein Streitigkeiten bis hin zu Schadensersatzklagen zwischen Verkäufer und Käufer zu vermeiden, sollte der Umgang mit den Mietverhältnissen immer im notariellen Kaufvertrag geregelt werden", sagt Dr. Raff. Namentlich im Zusammenhang mit der vom Mieter gezahlten Kaution können beim Eigentümerwechsel Haftungsfragen auftreten.

Sind sich Verkäufer und Käufer hingegen einig, dass die Immobilie mietfrei übergeben werden soll, rät Dr. Raff, im Kaufvertrag die Räumung durch den Mieter als Voraussetzung für die Zahlung des Kaufpreises zu vereinbaren. Allerdings sollten sich Verkäufer auch nicht vorschnell zur Mietfreistellung verpflichten, sondern nur dann, wenn die wirksame Beendigung des Mietverhältnisses rechtlich möglich und die rechtzeitige Räumung durch den Mieter sichergestellt sind.

Besondere Vorsicht ist bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs geboten. Dem Verkäufer steht nach Abschluss des Kaufvertrags ein Kündigungsrecht wegen Eigenbedarfs nicht mehr zu, denn ein etwaiger eigener Bedarf ist dadurch entfallen. Umgekehrt tritt der Käufer nicht bereits mit Abschluss des Kaufvertrags, sondern erst mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch in das Mietverhältnis ein. Erst dann, also möglicherweise erst einige Wochen oder Monate später, kann der Käufer wegen Eigenbedarfs rechtswirksam kündigen. Für die Kündigung können sogar Sperrfristen von drei Jahren, in Extremfällen sogar von zehn Jahren gelten.

Bei vermieteten Wohnungen besteht eine weitere Besonderheit: War eine Wohnung vermietet und ist erst danach Wohnungseigentum begründet worden, kann dem Mieter ein Vorkaufsrecht zustehen. Der Notar wird dann eine Vereinbarung im Vertrag empfehlen, nach der der Käufer den Kaufpreis erst zahlen muss, wenn gewährleistet ist, dass der Mieter sein Vorkaufsrecht nicht ausübt.

Pressekontakt:

Notarassessor Dr. Thomas Raff
Geschäftsführer
NOTARKAMMER PFALZ
Marktstraße 25
76870 Kandel
Telefon: 07275/98 59 687
Telefax: 07275/61 80 265
E-Mail: mail@notarkammer-pfalz.de
Für weitere Informationen besuchen Sie uns im Internet:
www.notarkammer-pfalz.de

Original-Content von: Hamburgische Notarkammer, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Hamburgische Notarkammer
Weitere Storys: Hamburgische Notarkammer
  • 03.04.2019 – 10:53

    Unsicherheit am Krankenbett - Eine Patientenverfügung kann helfen

    Sachsen-Anhalt (ots) - Erneut musste sich der Bundesgerichtshof (VI ZR 13/18) mit lebensverlängernden Maßnahmen befassen. Und wieder einmal zeigte sich auf tragische Weise, wie der Wille des Patienten mit einer Patientenverfügung hätte ermittelt und so Unsicherheiten in der medizinischen Behandlung sowie Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können. Was war passiert? Ein schwer kranker Patient wurde über eine ...

  • 02.04.2019 – 15:20

    Erfolg in Zahlen - Zentrales Vorsorgeregister und Testamentsregister

    Thüringen (ots) - Die Bundesnotarkammer führt zwei Register, die für die Rechtspraxis in Deutschland mittlerweile unersetzlich geworden sind: Das Zentrale Vorsorgeregister und das Testamentsregister. Die Bedeutung lässt sich auch aus den Zahlen des abgelaufenen Jahres ablesen. So sind im Vorsorgeregister mittlerweile über vier Millionen Vorsorgeverfügungen ...

  • 12.03.2019 – 13:59

    Die Zehn-Jahres-Frist bei der Immobilienschenkung

    Dresden (ots) - Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere Tausend Grundstücke durch Schenkungen übertragen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So kann die Übertragung die Basis für den Hausbau der Kinder sein. Mancher will sich aber auch von der Last der Bewirtschaftung befreien. In anderen Fällen wiederum sollen der künftige Nachlass möglichst gering gehalten oder steuerliche Freibeträge umfassend ausgenutzt ...