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Geschichte und Zukunft der Barrierefreiheit

Geschichte und Zukunft der Barrierefreiheit
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Umfassende Zugänglichkeit für alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, ist ein wichtiger Grundstein einer inklusiven Gesellschaft. So ist die Barrierefreiheit heutzutage ein wohlvertrautes Konzept. Sei es im Privatleben, am Arbeitsplatz oder in der Öffentlichkeit - sie lässt sich in sämtlichen Lebensbereichen wiederfinden. In der Theorie geht es vorrangig darum, Hindernisse, welche die Teilhabe an der Gesellschaft erschweren, zu beseitigen. Mit dem Ziel, Lebensräume so zu gestalten werden, dass sie ohne Hilfe durch Dritte wahrgenommen werden können. In der Praxis manifestiert sich die Barrierefreiheit wiederum auf vielfältige Art und Weise. Was mittlerweile so selbstverständlich erscheint, musste über viele Jahre hinweg erkämpft werden.

Mehr Kommunikation, mehr Mobilität, mehr Freiheit

Unabhängig von Alter, Identität und Behinderung hat jeder Mensch das Recht darauf, sein Leben eigenständig zu bestimmen. Im Zuge des gesellschaftlichen ebenso wie des politischen Wandels hat sich diese Denkweise erst in jüngster Vergangenheit etabliert. Dementsprechend ist die universelle Barrierefreiheit, wie sie heute vermittelt und praktiziert wird, eine relativ neue Erscheinung. Über die wichtigen Beiträge im privaten Rahmen - beispielsweise durch betreuende Angehörige - hinaus, lassen sich die ersten Ansätze öffentlicher Bemühungen bis in die Neuzeit zurückverfolgen. Und das insbesondere, wenn es um die Kommunikation geht. Während die Etablierung von Gebärdensprachen auf französische Gehörlosenschulen des 18. Jahrhunderts zurückgeht, entwickelte der Blindenlehrer Louis Braille wenig später die Brailleschrift.

Zwar legten sie damit den Grundstein für eine barrierefreie Verständigung, jedoch dauerte es noch lange, bis die Methoden von der Allgemeinheit akzeptiert wurden. Tatsächlich wurden die kommunikativen Bemühungen zunächst abgelehnt. Besonders hervorzuheben ist der Mailänder Kongress von 1880, nach dem die Lautsprache der Gebärdensprache in der Schule vorzuziehen sei. Ein folgenschwerer Beschluss, dessen negative Auswirkungen bis in das späte 20. Jahrhundert hineinreichten. Erst durch die Bestrebungen von Aktivisten und die internationale Behindertenbewegung konnten in diesem und zahlreichen weiteren Bereichen Verbesserungen erwirkt werden. Entsprechend umfasst die Barrierefreiheit nicht nur den zwischenmenschlichen Austausch, sondern auch die Mobilität, welche stark von der infrastrukturellen und architektonischen Gestaltung abhängig ist.

Seit jeher bedeuten technologische Innovationen einen Fortschritt für die Gesellschaft. In Bezug auf die Barrierefreiheit gilt selbiges gilt auch für die Stadt- und Wohnraumplanung. Von Fahrstühlen und stufenlosen Rolltreppen über ausfahrbare Rampen und elektronische Rollstühle bis hin zu assistiven Technologien: Durch diese Erfindungen und die Weiterentwicklung der Baukunst wurde es im Laufe der Zeit möglich, die Umwelt leichter zugänglich zu machen. Gleichzeitig helfen moderne Betreuungsformen wie die Persönliche Assistenz, wie sie vom ambulanten Pflegedienst Futura in Berlin angeboten wird, Leistungsnehmer*innen dabei, unüberwindbare Hürden im Alltag zu überwinden. Nicht zuletzt wurde die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft durch das Behindertengleichstellungsgesetz von 2002 in Deutschland fest für Träger öffentlicher Gewalt verankert. Das Recht auf die Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen sowie die Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr stellen zwei der elementaren Eckpfeiler dar.

Zugängliche Digitalisierung als nächster Schritt

So viele Errungenschaften in der Vergangenheit auch gemacht wurden, stehen in der Zukunft viele weitere Herausforderungen bevor. Vor allem in Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung wird es immer wichtiger, eine unbeschränkte mediale Zugänglichkeit zu gewährleisten. Das bereits erwähnte Behindertengleichstellungsgesetz wurde 2018 dahingehend angepasst, als dass die Webangebote öffentlicher Stellen barrierefrei sein müssen. Einerseits wird die Lesbarkeit, Navigation und Benutzerfreundlichkeit vieler Webseiten verbessert. Andererseits handelt es sich lediglich um institutionelle und staatliche Internetauftritte, welche diesem Gesetz nachkommen müssen. Dahingehend muss ein weitreichenderes Umdenken gefördert werden, dass auch private Webangebote in die Verantwortung nimmt. Da das Internet und die entsprechenden Endgeräte eine immer wichtigere Rolle im Alltag spielen, wird die Barrierefreiheit in diesem Bereich an Bedeutung gewinnen müssen. Nur so wird künftig gewährleistet werden können, dass eine unbegrenzte und autonome Teilhabe - zu der auch die Informationsbeschaffung zählt - für alle Personenkreise möglich ist.

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