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DIPAT Die Patientenverfügung GmbH

Maschinen im Ernstfall abstellen? Darum darf der Partner die Entscheidung nicht treffen
Online-Dienstleister DIPAT schützt Patienten vor Fallstricken im Medizinrecht

Berlin (ots)

Gesundheitliche Schläge sind manchmal doppelt tragisch: Dann, wenn die Betroffenen ihren Willen selbst nicht mehr kundtun können. Was die meisten Menschen nicht wissen: Der Partner kann an dieser Stelle nicht einfach einspringen. Der Online-Dienstleister DIPAT zeigt, wie Vorsorge klappt. Damit im Ernstfall die eigenen Wünsche die erreichen, die sie kennen sollten: die behandelnden Ärzte.

Laut einer aktuellen, repräsentativen Umfrage des Sozialforschungsinstituts Mentefactum im Auftrag von DIPAT, haben nahezu zwei Drittel (65 Prozent) der Deutschen keine Patientenverfügung. Dahinter muss nicht immer nur Unüberlegtheit stecken. Das Kalkül vieler ist, dass sie sich im Ernstfall auf ihren Partner verlassen können. Das gaben 60 Prozent derer an, die noch keine Patientenverfügung haben. Oft haben sie Absprachen getroffen - oder sogar ein Schriftstück verfasst, in dem die Partner sich gegenseitig als Überbringer des Willens des anderen benennen.

Vor dieser Praxis warnt nun der Online Dienstleister DIPAT. "Fakt ist: Im Ernstfall wird der Lebenspartner nicht automatisch zum Bevollmächtigten. Ärzte sind streng genommen nicht einmal automatisch befugt, dem Partner überhaupt Auskunft über den Gesundheitszustand des anderen zu geben", sagt Dr. Paul Brandenburg, Notfallmediziner und Geschäftsführer von DIPAT. Egal, welche Absprachen zuvor zwischen den Lebenspartnern getroffen wurden: Deutsche Ärzte müssen alle medizinischen Maßnahmen für ein Überleben des Patienten ausschöpfen, wenn nicht hinreichend gut belegt ist, dass der Patient selbst etwas anderes für sich wollte.

Um im Fall des Falles sicher die Behandlung zu erhalten, die man sich wünscht, sollte man daher eine rechtlich bindende Patientenverfügung hinterlegen. In dieser kann man den Lebenspartner wirksam als auskunftsberechtigte oder sogar betreuungsbevollmächtigte Person benennen. DIPAT bietet hier die Lösung. DIPAT ermöglicht seinen Nutzern die selbstständige Erstellung und Online-Hinterlegung einer wirksamen Patientenverfügung ohne Abhängigkeit von Dritten. Mittels eines intelligenten Online-Interviews wird der Behandlungswunsch des Kunden und der aktuelle Gesundheitszustand detailliert erfasst und anschließend in ein medizinisches Formular übersetzt, das im Notfall als klare Handlungsanweisung für Ärzte wirksam ist. Diese Patientenverfügung wird umgehend online hinterlegt und ist ab sofort jederzeit und von jedem Ort im Internet abrufbar. Dank eines Signalaufklebers auf der Versichertenkarte, wird die Patientenverfügung auch ohne die Auskunft von Angehörigen gefunden. Der Aufkleber zeigt den Online-Code, hinter dem sich die Verfügung verbirgt.

Über DIPAT

"DIPAT Die Patientenverfügung" ging Ende 2015 online. Der Berliner Arzt und Publizist Dr. Paul Brandenburg entwickelte den Dienst gemeinsam mit einem Team aus Juristen, Psychologen und Programmierern. Ein Online-Interview ermittelt umfassend den Behandlungswillen des Nutzers. Dabei liefert es ihm anschauliche Beispiele und Entscheidungshilfen. Zusätzliche Beratung ist in aller Regel nicht erforderlich. Das Ergebnis der Befragung wird in einen präzisen Fachtext übersetzt und steht im Akutfall über das Internet zum Abruf bereit. Mittels persönlichem Code-Aufkleber auf der Versichertenkarte ist sie stets verfügbar. Rettungsdienste und Kliniken benötigen neben einer Internetverbindung keine zusätzliche Technik. Auf Wunsch werden auch weitere medizinische sowie persönliche Informationen erfasst, beispielsweise Allergien und Kontaktdaten von Vertrauenspersonen und Ärzten.

Mehr Informationen: www.dipat.de

Pressekontakt:

Friderike Stüwert
MasterMedia GmbH
Schulterblatt 120
20357 Hamburg
E-Mail: presse@dipat.de
Tel.: 040 507113-62

Aktualisierung am 01.09.2016 um 17:12 Uhr

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