Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)
Europäischer Gerichtshof: Dienst mit der Waffe auch für Frauen
Bonn (ots)
Die Bundeswehr muss alle Laufbahnen für Frauen öffnen. Die Bestimmungen des deutschen Soldatenrechtes, wonach Frauen vollständig vom Dienst mit der Waffe ausgeschlossen sind und ihnen nur der Zugang zum Sanitäts- und Militärmusikdienst erlaubt ist, sind mit europäischem Recht nicht vereinbar. Sie verstoßen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (EuGH) vom 11. Januar gegen die europäischen Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Arbeitsleben.
Der Deutsche Bundeswehr-Verband begrüßt die Entscheidung ausdrücklich. Der DBwV-Bundesvorsitzende, Oberst Bernhard Gertz, sagte nach der Urteilsverkündung in Luxemburg: "Hier ging es um die Beseitigung eines Berufsverbots. Frau Kreil hat mit diesem Urteil Rechtsgeschichte geschrieben. Dies gibt einen neuen Impuls für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau in Deutschland." Jetzt sei es, so Gertz, Aufgabe der Politik, sich des Falles anzunehmen. Der Bundestag müsse einen Konsens finden, entweder das Grundgesetz neu auszulegen oder zu ändern.
In Bekräftigung seiner bisherigen Rechtsprechung stellte der EuGH fest, dass die Richtlinien auch auf Beschäftigungsverhältnisse in den Streitkräften Anwendung finden. Die Auffassung der deutschen Regierung, Gemeinschaftsrecht gelte grundsätzlich nicht für Fragen der Verteidigung, die in der Souveränität der Mitgliedsstaaten verblieben, wird zurückgewiesen. Auch die Berufung auf den Ausnahmetatbestand von der Richtlinie, wonach die Mitgliedstaaten die Befugnis haben, solche beruflichen Tätigkeiten, für deren Ausübung das Geschlecht eine unabdingbare Voraussetzung darstellt, vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen, ginge im Falle Tanja Kreil fehl.
Im Ergebnis hat der EuGH mit dieser Begründung die Vorlagefrage des Verwaltungsgerichtes Hannover dahingehend beantwortet, dass die Bestimmungen des deutschen Soldatenrechtes Gemeinschaftsrecht verletzen, insoweit sie Frauen allgemein vom Dienst mit der Waffe ausschließen und ihnen nur den Zugang zum Sanitäts- und Militärmusikdienst erlauben.
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Wilfried Stolze
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