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Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)

Europäischer Gerichtshof: Dienst mit der Waffe auch für Frauen

Bonn (ots)

Die Bundeswehr muss alle Laufbahnen für Frauen
öffnen. Die Bestimmungen des deutschen Soldatenrechtes, wonach Frauen
vollständig vom Dienst mit der Waffe ausgeschlossen sind und ihnen
nur der Zugang zum Sanitäts- und Militärmusikdienst erlaubt ist, sind
mit europäischem Recht nicht vereinbar. Sie verstoßen nach dem Urteil
des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (EuGH) vom 11. Januar
gegen die europäischen Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes
der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Arbeitsleben.
Der Deutsche Bundeswehr-Verband begrüßt die Entscheidung
ausdrücklich. Der DBwV-Bundesvorsitzende, Oberst Bernhard Gertz,
sagte nach der Urteilsverkündung in Luxemburg: "Hier ging es um die
Beseitigung eines Berufsverbots. Frau Kreil hat mit diesem Urteil
Rechtsgeschichte geschrieben. Dies gibt einen neuen Impuls für die
Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau in Deutschland." Jetzt
sei es, so Gertz, Aufgabe der Politik, sich des Falles anzunehmen.
Der Bundestag müsse einen Konsens finden, entweder das Grundgesetz
neu auszulegen oder zu ändern.
In Bekräftigung seiner bisherigen Rechtsprechung stellte der EuGH
fest, dass die Richtlinien auch auf Beschäftigungsverhältnisse in den
Streitkräften Anwendung finden. Die Auffassung der deutschen
Regierung, Gemeinschaftsrecht gelte grundsätzlich nicht für Fragen
der Verteidigung, die in der Souveränität der Mitgliedsstaaten
verblieben, wird zurückgewiesen. Auch die Berufung auf den
Ausnahmetatbestand von der Richtlinie, wonach die Mitgliedstaaten die
Befugnis haben, solche beruflichen Tätigkeiten, für deren Ausübung
das Geschlecht eine unabdingbare Voraussetzung darstellt, vom
Anwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen, ginge im Falle Tanja
Kreil fehl.
Im Ergebnis hat der EuGH mit dieser Begründung die Vorlagefrage
des Verwaltungsgerichtes Hannover dahingehend beantwortet, dass die
Bestimmungen des deutschen Soldatenrechtes Gemeinschaftsrecht
verletzen, insoweit sie Frauen allgemein vom Dienst mit der Waffe
ausschließen und ihnen nur den Zugang zum Sanitäts- und
Militärmusikdienst erlauben.

Rückfragen bitte an:

Wilfried Stolze
0228-3823212

Original-Content von: Deutscher BundeswehrVerband (DBwV), übermittelt durch news aktuell

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