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SOS-Kinderdorf e.V.

SOS-Kinderdorf betont Vorrang des Kinderwohls in der Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
Kinderhilfsorganisation fordert Schutz und Förderung von Flüchtlingskindern

Berlin (ots)

Bei der heutigen Anhörung zum Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages forderte SOS-Kinderdorf, das Kindeswohl in den Mittelpunkt der geplanten Gesetzesänderungen zu stellen. Dr. Birgit Lambertz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des SOS-Kinderdorf e.V., begrüßte grundsätzlich das Gesetzesvorhaben und befürwortet den Bezug zur UN-Kinderrechtskonvention. Denn es darf keine "Jugendhilfe zweiter Klasse" für geflüchtete Kinder entstehen.

"Kinder und Jugendliche brauchen besonderen Schutz", sagte Lambertz nach der Anhörung. "Erst wenn sie diesen bekommen und das Kindeswohl erfüllt ist, zeigt sich, ob das Gesetz greift." Die steigende Zahl der nach Deutschland einreisenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge stellt Kommunen vor besondere Herausforderungen. Trotz dieser Belastungen darf die Einhaltung von Kinderrechten nicht vernachlässigt werden. Gerade für Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Eltern oder Vertrauenspersonen nach Deutschland kommen, ist es wichtig, dass sie einen Ansprechpartner haben, der ihre Interessen vertritt. Allerdings sieht der Gesetzesentwurf keine unabhängige rechtliche Vertretung bei unbegleiteten Minderjährigen vor, wenn sie vorläufig vom Jugendamt untergebracht werden. SOS-Kinderdorf warnt vor einer gravierenden rechtlichen Schutzlücke. Besonders zu Beginn des Aufenthalts der jungen Menschen stehen relevante Verwaltungsentscheidungen an, die Weichen für deren Zukunft stellen - sei es die Altersfestsetzung, die Zuweisung zu einem Jugendamt oder auch eine mögliche Verteilung. Daher sollte von Anfang an für diese jungen Menschen eine wirkungsvolle rechtliche Vertretung eingerichtet werden.

Verbindliche Standards für Alterseinschätzung

Die Feststellung der Minderjährigkeit ist die Voraussetzung dafür, dass die Kinder- und Jugendhilfe für die geflüchteten jungen Menschen zuständig ist. Es fehlen in dem Gesetzentwurf jedoch eindeutige Kriterien und Standards für eine dem Kindeswohl angemessene Alterseinschätzung. Derzeit kommen in den Bundesländern unterschiedliche Verfahren zur Festsetzung des Alters zum Einsatz. Mitunter werden noch immer unwürdige Methoden wie Genitaluntersuchungen oder umstrittene Röntgenuntersuchungen der Handwurzelknochen oder des Kiefers herangezogen. Der SOS-Kinderdorf e.V. spricht sich deshalb ausdrücklich für bundesweit geltende Standards zur kindeswohlorientierten Alterseinschätzung aus.

Ausbau der Infrastruktur

SOS-Kinderdorf begrüßt die Anerkennung der spezifischen Schutzbedürfnisse von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen und sieht die besonderen Anforderungen, die dies an die Jugendämter stellt. Bei einer bundesweiten Verteilung ist zu berücksichtigen, dass ein Großteil der Jugendämter bisher wenig oder keine Erfahrung mit unbegleiteten ausländischen Minderjährigen hat. So muss sichergestellt sein, dass die jungen Menschen unabhängig von dem Ort der Zuweisung angemessen begleitet werden: Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob ihnen ihr Recht auf Schutz, Förderung, Beteiligung und Bildung in der Praxis gewährt wird. Die Standards der Kinder- und Jugendhilfe gelten in Deutschland gleichermaßen für deutsche und ausländische junge Menschen und zielen darauf ab, den jeweils individuellen Hilfebedarfen gerecht zu werden. Die Jugendämter, die bisher keine Erfahrung mit der Unterbringung, Betreuung und Versorgung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen haben, müssen inhaltlich aber auch finanziell darin unterstützt werden, die entsprechenden Kompetenzen und Angebote aufzubauen und vorzuhalten. Die Erfahrungen aus den SOS-Einrichtungen zeigen, dass eine Integration dann gut gelingen kann, wenn vor Ort die notwendigen Unterstützungsmöglichkeiten in ausreichendem Maß vorhanden sind. Eine bedarfsgerechte Infrastruktur ist für die Integration junger Flüchtlinge daher unerlässlich.

Unterstützung in Deutschland und weltweit

In vielen Teilen der Welt unterstützt SOS-Kinderdorf Kinder und ihre Familien, die ihre Heimat verlassen mussten. Unter anderem in Krisenregionen wie Syrien und dem Libanon leistet SOS-Kinderdorf bereits seit mehreren Jahren umfassende Nothilfe. Aber auch entlang der Fluchtroute und in den Zielländern der Flüchtlinge wie Österreich und Deutschland engagieren sich die Mitarbeiter und Ehrenamtlichen des Vereins für Kinder, Jugendliche und Familien.

Weiterführende Informationen:

Die schriftliche Stellungnahme von SOS-Kinderdorf sowie der weiteren Sachverständigen finden Sie unter: http://ots.de/J3OTq

Berichte über aktuelle Hilfsprojekte von SOS-Kinderdorf zur Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge finden Sie unter: http://ots.de/8HeSN

Der SOS-Kinderdorf e.V.:

SOS-Kinderdorf bietet Kindern in Not ein Zuhause und hilft dabei, die soziale Situation benachteiligter junger Menschen und Familien zu verbessern. In SOS-Kinderdörfern wachsen Kinder, deren leibliche Eltern sich aus verschiedenen Gründen nicht um sie kümmern können, in einem familiären Umfeld auf. Sie erhalten Schutz und Geborgenheit und damit das Rüstzeug für ein gelingendes Leben. Auch in zahlreichen anderen sozialen Einrichtungen betreut, berät und fördert der SOS-Kinderdorf e.V. Kinder, Jugendliche und Familien. In Deutschland helfen insgesamt etwa 3.400 Mitarbeiter in 43 Einrichtungen mehr als 95.000 Menschen. Darüber hinaus unterstützt der deutsche SOS-Kinderdorfverein 127 SOS-Einrichtungen in 42 Ländern weltweit.

Kontakt:

SOS-Kinderdorf e.V.
Tobias Bauer
Renatastraße 77, 80639 München
Telefon 089 12606-135
presse@sos-kinderdorf.de

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