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BGH: Jetzt bestimmt die tatsächliche Wohnfläche die Nebenkostenabrechnung!
KLUGO vermittelt die kostenlose Erstberatung beim Anwalt

BGH: Jetzt bestimmt die tatsächliche Wohnfläche die Nebenkostenabrechnung! / KLUGO vermittelt die kostenlose Erstberatung beim Anwalt
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Köln (ots)

Seit dem Urteil vom BGH vom 30. Mai 2018 erfolgt die Berechnung der Nebenkosten nach der tatsächlichen Wohnfläche. Bisher wurde die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche herangezogen.

Nebenkostenabrechnungen sind oft unzulässig

Der BGH löst mit seinem Urteil (Az. VIII ZW 220/17) unzählige Anfechtungen aus. Mieter, die ihre Nebenkostenabrechnung als zu hoch empfinden, prüfen nun genau nach. Bisher durften Vermieter als Berechnungsgrundlage, die vertraglich vereinbarte Wohnfläche nehmen. Damit ist nun Schluss. Ausschlaggebend ist jetzt nur noch die tatsächliche Wohnfläche. Zusätzlich kann eine Nebenkostenabrechnung auch aus vielen anderen Gründen unzulässig sein. Bevor Mieter prüfen, ob die Quadratmeterzahl der tatsächlichen Wohnfläche entspricht, lohnt es sich die Voraussetzungen für eine rechtskräftige Nebenkostenabrechnung zu prüfen.

Grundvoraussetzungen für eine rechtskräftige Nebenkostenabrechnung:

   - Fristeinhaltung: Sind seit Ende des Abrechnungszeitraums mehr 
     als 12 Monate vergangen, ist der Mieter zu keiner Nachzahlung 
     verpflichtet.
   - Formale Richtigkeit: Wurde ein falscher Zeitraum angegeben, ist 
     die Forderung unzulässig.
   - Klare und übersichtliche Gestaltung: Die Abrechnung muss leicht 
     nachvollziehbar sein. Die für den Heizbetrieb anfallenden Kosten
     müssen in Bezug auf den Gesamtverbrauch des Haushalts und der 
     zugrundeliegenden Wohnflächenberechnung detailliert dargestellt 
     werden.

Sind bereits die Grundvoraussetzungen für die Nebenkostenabrechnung nicht fehlerfrei erfüllt, sollten Mieter die Nebenkostenzahlungen anfechten.

Minderung nach Überprüfung der tatsächlichen Wohnfläche

Mieter, die Bedenken haben, dass ihre tatsächliche Wohnfläche von der im Vertrag eingetragenen Quadratmeterzahl abweicht, sollten eine neue Wohnflächenberechnung durchführen und die Nebenkostenabrechnung mindern.

So wird die Wohnfläche berechnet:

   - Fläche, die zu 100% berücksichtigt wird: Alle Räume inklusive 
     Wintergarten und Anbauten, wenn die Deckenhöhe zwei Meter oder 
     mehr misst.
   - Fläche, die nur zu 50% berücksichtigt wird: Räume mit geringerer
     Deckenhöhe als zwei Meter.
   - Fläche, die nicht mit berücksichtigt wird: Bereiche mit weniger 
     als einem Meter Deckenhöhe werden überhaupt nicht in die 
     Berechnung aufgenommen.
   - Flächen, die keine Wohnflächen sind: Flächen wie Garagen, 
     Heizungs- oder Kellerräume zählen ebenfalls nicht zur 
     Wohnfläche.

Hinweise zur Anfechtung der Nebenkostenabrechnung

Erhalten Mieter eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung, haben Mieter eine Frist von zwölf Monaten, um die Anfechtung vorzunehmen. Die Anfechtung muss schriftlich erfolgen und sämtliche Gründe müssen benannt werden. Der Vermieter ist in der Beweislast.

KLUGO vermittelt die kostenlose Erstberatung

Mieter können bei www.klugo.de eine kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt erhalten, der verbindlich prüft, ob die Nebenkostenabrechnung fehlerfrei ist. KLUGO ist die neue Online-Plattform, die mit dem Versprechen für so seriöse wie verständliche Information antritt. Egal ob es um Mietrecht geht, um Arbeitsrecht oder Baurecht - unter www.klugo.de werden Internetnutzer in Rechtsfragen mit Sicherheit schlauer. Bei KLUGO finden Interessierte das gesamte Paket: vom direkten Ansprechpartner über Musterdownloads bis hin zu Fallbeispielen. Dazu gibt es das Versprechen einer Vermittlung zur kostenlosen telefonischen Erstberatung beim Rechtsanwalt, werktags von 8-22 Uhr.

Pressekontakt:

KLUGO GmbH
Britta Odendahl
Content Manager
Kolumbastraße 3, 50667 Köln
Telefon: 0221 42305524
E-Mail: britta.odendahl@klugo.de
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können.

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