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Bundesgerichtshof bestätigt TAN-SMS-Patent und öffnet Weg für weitere Klagen gegen deutsche Banken

KarlsruheDüsseldorfWien (ots)

Nichtigkeitsklage der Sparda-Bank West in letzter Instanz abgelehnt

Im über ein Jahrzehnt dauernden Patentstreit rund um das beim Onlinebanking verwendete Verfahren hat sich das Softwareunternehmen TeleTan vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegen die Sparda-Bank West durchgesetzt. Letztere hatte neben der zivilrechtlichen Auseinandersetzung vor dem OLG Düsseldorf zur Verletzung des Patents eine Nichtigkeitsklage gegen das TAN-SMS-Patent vor dem Bundespatentgericht eingereicht. Diese wurde nun - nach einer Niederlage in erster Instanz - auch in der zweiten und letzten Instanz vom Bundesgerichtshof abgewiesen und das Patent bestätigt: Damit öffnet sich der Weg für zahlreiche weitere Klagen gegen deutsche Banken.

Tausende Geldbeträge von Millionen Kunden werden täglich per TAN-SMS-Verfahren zur Überweisung freigegeben: Ob dabei ein Patent der österreichischen Softwareschmiede TeleTan verletzt wurde, ist über viele Jahre strittig. "Es geht um ein zwei-Wege-Autorisierungsverfahren samt Code und Zusatzcode beim "Unterschreiben" von Online-Transaktionen - dabei wird der Tan mit einem weiteren Code kombiniert und der Server wartet nicht nur auf den richtige SMS-Tan, sondern weiß auch um das richtige und sehr kurze Zeitfenster zur Verifizierung des Zusatzcodes - Online-Überweisungen sind dadurch sicherer geworden", so TeleTan-Geschäftsführer Bruno Steiner. Über die zum Jahrtausendwechsel vom Europäischen Patentamt zugelassene Erfindung entwickelte sich ein über ein Jahrzehnt dauernder Streit zwischen dem Softwareunternehmen sowie deutschen und österreichischen Banken, da von Bankseite keine Lizenzgebühr für die Verwendung entrichtet wurde. Bisher konnte TeleTan alle Prozesse für sich entscheiden.

In Deutschland werden die Verfahren gegen die Sparda-Bank West vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zur Verletzung des Patents in zweiter Instanz geführt - stellvertretend für den Bankenverband, der bisher sämtliche Vergleichsgespräche mit dem Softwareunternehmen verweigerte. Bislang hatte die Sparda-Bank West beharrlich darauf verwiesen, dass das Patent gar nicht hätte erteilt werden dürfen. Dieser Einwand ist nun sowohl vom Bundespatentgericht als auch vom höchsten deutschen Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof, zurückgewiesen worden: Unabhängig von der Entscheidung des OLG Düsseldorf zur Verletzung des Patents öffnet sich damit der Weg für zahlreiche weitere Klagen gegen deutsche Bankinstitute. In Österreich ist der Streit mit den Banken seit Dezember letzten Jahres entschieden: Nach gesamt 16 Jahren Streit einigte man sich mit der letzten Bank, nachdem das Handelsgericht Wien eine weitere Nutzung des Freigabeverfahrens untersagt hätte.

Trotzdem sind weitere Verfahren auch in Österreich anhängig: So verwendet etwa die A1 Telekom auf Ihrer Webseite ein Autorisierungssystem, das nach Ansicht von TeleTan das Patent verletzen könnte. Nachdem die A1 Telekom nicht bereit war, sich mit TeleTan zu einigen, war TeleTan erst jüngst gezwungen Klage und Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen A1 Telekom beim Handelsgericht Wien einzubringen. Die Entscheidung steht hier aus.

Im Auftrag der TeleTan GmbH.

Kontakt:

Greenberg Advisory
Mag. Georg Baldauf
+43 650 301 5888
gb@greenberg-advisory.com
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