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Chaos Flugsommer 2019? Verbesserungen der Fluggastrechteverordnung könnten zu einer schnelleren Auszahlung für Passagiere führen!

WienWiesbaden (ots)

Dreh und Angelpunkt wäre eine verpflichtende Bekanntgabe der Ursache für das Flugproblem seitens des Luftfahrtunternehmens.

Niemand will eine Wiederholung des Chaos Flugsommers 2018. Die Luftfahrtunternehmen haben nach den Gipfeln in Deutschland 25 Maßnahmen zur Verbesserung der Pünktlichkeit im Luftverkehr in Aussicht gestellt. Immer wieder wird seitens der Politik auch eine raschere Entschädigung der Passagiere gefordert.

FairPlane, das Fluggastrechteportal, stellt fest, dass sehr viele Fluglinien außergewöhnliche Umstände als Grund für ein Flugproblem anführen, und so eine Entschädigung nicht gezahlt werden muss. Oft stellt sich aber nach Recherchen in der FairPlane Datenbank, oder im Zuge eines Gerichtsverfahrens heraus, dass gar kein außergewöhnlicher Umstand vorgelegen hat.

FairPlane hat in Zusammenarbeit mitProf. Dr. Ronald Schmid eine Reihe von Maßnahmen skizziert, die zu einer rascheren Entschädigung von Flugpassagieren führen können. Prof. Schmid und FairPlane Geschäftsführer Mag. Andreas Sernetz haben diese Vorschläge bereits bei politischen Entscheidungsträgern deponiert.

1. Pflicht für Luftfahrtunternehmen, den Grund für die Unregelmäßigkeit automatisch bekannt zu geben

Es besteht derzeit keine Pflicht für Luftfahrtunternehmen, den Grund für eine Flugunregelmäßigkeit bekannt zugeben. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe des Grundes, die einen Anspruch nach EU-VO 261/2004 nach sich zieht, könnte die Zeit bis zur Auszahlung der Entschädigung an die Verbraucher erheblich verkürzen. Auch ein außergewöhnlicher Umstand, der die Fluglinie von einer Entschädigungszahlung an den Passagier befreit, kann als Grund angeführt werden.

2. Pflicht, die Entlastungsgründe wahrheitsgemäß zu benennen

Behauptet ein Luftfahrtunternehmen außergerichtlich das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes wider besseren Wissens, und stellt sich später heraus, dass das wahrheitswidrig war, sollte eine Sanktion folgen. Das kann durch eine gesetzlich zwingende Erhöhung der berechtigten Ausgleichsleistung, oder durch zwingende Verhängung eines Bußgelds durch die Durchsetzungsstelle erfolgen.

3. Die Pflicht der Luftfahrtunternehmen zur zeitnahen Antwort auf Beschwerden oder Anspruchsanmeldungen

FairPlane fordert eine gesetzlich normierte Pflicht der Fluglinien, binnen drei Wochen nach Zugang des Anspruchsschreibens dem Fluggast substantiell zu antworten.

Prof. Ronald Schmid (FairPlane Unternehmenssprecher): "FairPlane ersucht den europäischen Gesetzgeber, aber auch die zuständigen Politiker, den durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 mühsam erreichten hohen Schutzstandard nicht abzubauen, sondern zu bewahren und entsprechend zu erweitern. Die Luftfahrtunternehmen investieren viel Geld in den Ausbau Ihres Streckennetzes und ihrer Flotten, um im Wettbewerb bestehen zu können. Das darf aber nicht zu Lasten der Flugpassagiere geschehen. Vielmehr sollte der Schutzstandard auch als Wettbewerbschance im internationalen Vergleich gesehen werden."

Die gesammelten Vorschläge können Sie hier nachlesen.

Kontakt:

Weitere Presseinformationen bei:
Alexandra Hawlicek - FairPlane
Tel: +43 (1) 532 01 48
Mobil: +43699 107 79 592
E-Mail:hawlicek@fairplane.dewww.fairplane.de

Prof. Dr. Ronald Schmid
Unternehmenssprecher
ronald.schmid@fairplane.de
Tel.: +49 611 94 93 30 19

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