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Finanzfalle Nebenkostenabrechnung: Jede:n Zwölfte:n brachte sie schon einmal in finanzielle Schwierigkeiten

Finanzfalle Nebenkostenabrechnung: Jede:n Zwölfte:n brachte sie schon einmal in finanzielle Schwierigkeiten
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Frankfurt am Main (ots)

Jede:r Fünfte ist mit entsprechenden Rücklagen darauf vorbereitet, für jede:n Vierzehnte:n kommt sie unerwartet und jede:n Zwölfte:n hat sie schon einmal in finanzielle Schwierigkeiten gebracht: die Nebenkostennachzahlung. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des digitalen Versicherungsmanagers CLARK in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut YouGov. Für vier Prozent aller Befragten hat die Nebenkostenabrechnung sogar schon mal zu Schulden geführt: Sie mussten sich Geld leihen, um eine Nachzahlung zu begleichen. Ebenso viele Personen sind ihren Vermieter:innen schon einmal eine Nachzahlung schuldig geblieben. Insgesamt gaben in der Umfrage 27 Prozent der Befragten an, in den meisten Fällen eine Nebenkostenrückzahlung zu erhalten, während 19 Prozent häufiger eine Nachzahlung leisten müssen [1].

Häufig fehlerhaft: Nur jede:r Zweite prüft Nebenkostenabrechnung

Medienberichten zufolge sind Nebenkostenabrechnung häufig fehlerhaft [2]. Die CLARK Studie zeigt, dass trotzdem nur jede:r Zweite (49 Prozent) regelmäßig die Nebenkostennachzahlung prüft, jede:r Siebte (15 Prozent) immerhin gelegentlich. Während jede:r Zehnte (neun Prozent) nur bei einer Nachzahlung prüft, ob alle Angaben richtig sind, verlässt sich jede:r Achte (13 Prozent) blind auf die Angaben der Vermieter:innen und gibt an, noch (fast) nie eine Nebenkostenabrechnung geprüft zu haben. "Vermieter:innen sind zu formell ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnungen verpflichtet. Sind sie fehlerhaft, müssen Mieter:innen sie nicht akzeptieren," erklärt Marco Adelt, COO und Co-Gründer von CLARK. "Mieter:innen sollten prüfen, ob Formalia wie Abrechnungszeitraum und -frist eingehalten wurden und im Zweifel die Originalbelege anfordern. Mieter:innen haben zwölf Monate Zeit, Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einzulegen."

Widerspruch nicht immer ausreichend

Können sich Mieter:in und Vermieter:in nicht einigen, hilft manchmal nur eine juristische Beratung und sogar der Gang vors Gericht. Doch das kostet Geld: Rechnungen über insgesamt mehrere Tausend Euro sind keine Seltenheit. Eine private Rechtsschutzversicherung mit Mietrecht verschafft die nötige Rückendeckung, im Ernstfall den Rechtsweg zu beschreiten. "Die Mietrechtsschutz-Versicherung deckt die Honorare des Anwalts sowie die Kosten des Verfahrens. Vor einem Vertragsabschluss lohnt es sich für Mieter:innen zu überprüfen, welchen Leistungsumfang die verschiedenen Angebote der Rechtsschutzversicherung haben," so Adelt abschließend.

[1] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1002 Personen zwischen dem 14. und 16.03.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

[2] https://ots.de/8TThzj

https://ots.de/UB2Eea

https://ots.de/FeUN3X

CLARK Pressekontakt:

Nora Wendt
presse@clark.de

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