Vergleich zum Windpark Nordergründe
Bremen (ots)
In der Niedersächsischen Staatskanzlei ist heute eine Vereinbarung zum Offshore-Windpark Nordergründe unterzeichnet worden. Auf der Grundlage dieses Vergleichs wird u.a. ein umfangreiches Monitoringprogramm zur Erfassung der Kollisionen von Zugvögeln mit den Windkraftanlagen eingerichtet. Damit wird auch die Basis zur Beurteilung der ökologischen Auswirkungen von Offshore-Windparks bei zukünftigen Planungen verbessert. Die "Stiftung Naturlandschaft" wird außerdem 20% des Ersatzgeldes erhalten, um insbesondere die Erhaltung und Stärkung der Populationen von See- und Küstenvögeln sowie die Entwicklung von Rastmöglichkeiten von Zugvögeln im Küstenstreifen zu fördern.
Im Gegenzug nimmt der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Niedersachsen e.V.) seine Klage gegen den im November 2007 erteilten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zurück. Der BUND hatte mit Unterstützung des WWF gegen den Windpark wegen der Gefährdung wildlebender Vogelarten Rechtsmittel eingelegt.
Die Firma Energiekontor kann nun die geplanten 18 Windkraftanlagen am Standort Nordergründe nordöstlich der Insel Wangerooge errichten. Das Gebiet wurde im Landesraumordnungsprogramm als Eignungsgebiet zur "Erprobung der Windenergienutzung auf See" ausgewiesen. Es liegt außerhalb des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, der ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete und außerhalb des Weltnaturerbegebietes Wattenmeer.
Neben Energiekontor, BUND und WWF hat auch das Land Niedersachsen (vertreten durch die Niedersächsische Staatskanzlei, das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz und das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg) die Vergleichsvereinbarung unterschrieben.
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