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Plansecur-Finanztipps: Was 2014 noch erledigt werden sollte

Kassel (ots)

Es sind noch knapp zwei Monate bis 2015. Zum Ende des Jahres ist es sinnvoll, noch einmal auf die wichtigsten Themen bei den Finanzen zu schauen, um keine Termine zu versäumen oder finanzielle Vorteile zu verschenken. Worauf Verbraucher bis zum Jahresende achten sollten, hat der Finanzdienstleister Plansecur aus Kassel zusammengestellt:

1. Senkung des Höchstrechnungszinses zum Januar 2015 ist auch für Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen von Bedeutung: Mit Beginn des Jahres 2015 wird der Garantiezins für Neuverträge von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt. Dies ist eine Auswirkung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG). Die Versicherer dürfen bei ihren klassischen Lebens- und Rentenversicherungen nun mehr eine geringere Verzinsung für die gesamte Laufzeit garantieren. Was viele Verbraucher nicht wissen: Auch die Risikolebensversicherung und Policen zur Absicherung der Berufsunfähigkeit (BU) sowie Pflegerenten sind von dieser Veränderung betroffen. Beispiel: Ein 30-Jähriger Angestellter (Berufsgruppe 1) schließt eine BU-Versicherung über eine Laufzeit von 37 Jahren ab, um bei Verlust seiner Arbeitskraft eine monatliche BU-Rente in Höhe von 1.000 Euro zu erhalten. Der Bruttobeitrag kann aufgrund des niedrigeren Zinses um etwa sieben Prozent ansteigen, weil die Versicherungsgesellschaft künftig auch weniger Zinsen erhält. Bei ansonsten gleichen Kalkulationsbedingungen dürfte sich der Zahlbeitrag für Verbraucher jedoch kaum ändern.

2. Bei staatlicher Altersvorsorge komplette Förderung sichern:

   a) Riester-Rente: Bei Riester-Verträgen sind Zuzahlungen bis zur
      Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Die
      Zuzahlung für 2014 ist noch bis zum 31. Dezember 2014 möglich. 
      Achtung: Der Zulagenantrag für das vorvergangene Jahr 2012 ist 
      dem Anbieter spätestens zum 31. Dezember 2014 vorzulegen. Mit 
      einem Dauerzulagenantrag entfallen die jährlichen Angaben zum 
      rentenversicherungspflichtigen Einkommen. Dann sind dem 
      Anbieter nur noch relevante Änderungen, wie zum Beispiel die 
      Geburt eines Kindes, mitzuteilen. Die Untergrenze für den 
      Eigenbeitrag liegt für alle Riester-Sparer bei 60 EUR pro Jahr.
   b) Rürup-Rente: Selbstständige, die ihre Einnahmensituation oft 
      erst am Jahresende überblicken, sollten über den Abschluss 
      einer Rürup-Rente nachdenken. Diese kann mit einer 
      Einmalzahlung beginnen. Außerdem kann in bestehende Verträge 
      zugezahlt werden. Der Jahresbeitrag für eine Rürup-Rente kann 
      bis zu 20.000 Euro bei Alleinstehenden (40.000 Euro bei 
      zusammenveranlagten Ehegatten / eingetragenen 
      Lebenspartnerschaften) betragen, von denen in diesem Jahr 78 
      Prozent (maximal 15.600 Euro, Verdopplung bei 
      zusammenveranlagten Ehegatten / eingetragenen 
      Lebenspartnerschaften) steuerlich abzugsfähig sind. Die 
      Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte private 
      Altersvorsorgeform für Selbstständige. Auch Angestellte können 
      die Vorteile einer Rürup-Rente nutzen. Die Steuerersparnis kann
      über 30 Prozent der eingezahlten Beiträge ausmachen und steigt 
      in den nächsten Jahren noch stufenweise an.
   c) betriebliche Altersversorgung (bAV): Auch bei bestehenden 
      bAV-Verträgen können Zuzahlungen vorgenommen werden. Mit der 
      Entgeltumwandlung, bei der in diesem Jahr bei Pensionskassen, 
      Pensionsfonds oder Direktversicherungen Beiträge bis zu 2.856 
      Euro (monatlich: 238 Euro) gefördert werden, sparen 
      Arbeitnehmer Steuern und im Regelfall 
      Sozialversicherungsbeiträge. Damit die Zuzahlung steuerlich 
      anerkannt wird, muss sie noch vor dem 31. Dezember 2014 
      erfolgen.

3. Leistungen der sozialen Pflegeversicherung 2014 privat ergänzen: Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt im Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte auf dann 2,35 Prozent (Kinderlose: 2,6 Prozent). Parallel dazu werden die Leistungen für die derzeit 2,6 Millionen Pflegebedürftigen geringfügig erhöht. Gleichwohl reichen die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nicht aus, die Kosten im Pflegefall zu decken. Eine zusätzliche private Pflegevorsorge ist ratsam und sollte noch 2014 angegangen werden. Aufgrund der Senkung des Höchstrechnungszinses werden die Prämien für eine private Absicherung von 2015 an höher ausfallen. So zahlt ein/e 50-Jährige/r 2014 für 1.000 Euro Pflegerente 19.500 Euro. Im Jahr 2015 sind es fast 18 Prozent mehr, nämlich 23.000 Euro.

4. Beitragsänderung in der GKV und Erhebung von Zusatzbeiträgen: Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beträgt zum 1. Januar kommenden Jahres 14,6 Prozent, der allein von Arbeitnehmern zu tragende Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten entfällt. Ob diese Beitragsreduzierung allerdings bei den gesetzlich Versicherten ankommt, ist mehr als fraglich. Bei Arbeitnehmern ist der Arbeitgeberanteil auf 7,3 Prozent eingefroren, künftige Beitragssteigerungen müssen alleine vom Versicherten getragen werden. Aufgrund einer Prognose des GKV-Spitzenverbandes ist für 2015 mit einer Finanzierungslücke von elf Milliarden Euro zu rechnen. Diese Lücke führt zu geringeren Zuweisungen des Gesundheitsfonds an die einzelnen Krankenkassen. Die Kassen können nach Meinung ihres Verbandes die Finanzierungslücke nur durch Zusatzbeiträge schließen, die sie bei ihren Versicherten erheben. Da der Zusatzbeitrag von jeder Kasse individuell erhoben wird, kann es sich lohnen, zu einer Kasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag zu wechseln. Vor einem Wechsel sollte in jedem Fall auch geprüft werden, welche Zusatzleistungen eine Krankenkasse erbringt. Jedem GKV-Mitglied steht bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu.

5. Immobilientransaktionen in Nordrhein-Westfalen und dem Saarland dieses Jahr abwickeln: Wer in NRW oder der Saar-Region eine Immobilientransaktion plant und alle Fragen zu Kauf, Finanzierung usw. geklärt hat, sollte sie noch 2014 notariell beurkunden, denn beide Länder erhöhen ihre Grunderwerbsteuer zum kommenden Jahr. Im Saarland wird von 5,5 auf 6,5 Prozent erhöht, in NRW sogar um eineinhalb Prozentpunkte von 5 auf ebenfalls 6,5 Prozent.

6. Bausparen und Wohnungsbauprämie: Um die volle Wohnungsbauprämie (WoP) für 2014 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag ratsam. Die WoP beträgt 8,8 Prozent und wird auf bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Bei Verträgen, die seit Januar 2009 abgeschlossen wurden, wird die WoP nur noch gezahlt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich genutzt wird. Das heißt, eine Immobilie muss gebaut, gekauft oder modernisiert werden.

7. Steuerklasse: Wer für 2014 noch die Steuerklasse wechseln möchte, muss dies bis spätestens 30. November dem Finanzamt melden. Die neue Kombination gilt dann vom 1. Dezember an. Gestattet wird bis auf wenige Ausnahmen lediglich ein Wechsel im Jahr.

Die Plansecur ist eine konzernunabhängige Unternehmensgruppe für Finanzplanung und Vermittlung. Sie bekennt sich seit ihrer Gründung 1986 zu ethischen Grundsätzen. Bundesweit betreuen 190 Berater mehr als 60.000 Kunden. 2012 wurde die Plansecur mit dem Gütesiegel "Ethics in Business" als Vorreiter ethischen Handelns und 2011 beim Wettbewerb "Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister" mit dem Sonderpreis "Fairness B2C" ausgezeichnet.

Weitere Informationen:

Plansecur-Pressestelle, Druseltalstr. 150, 34131 Kassel,
Tel.: 0561/9355-262, Fax: 0561/9355-111, presse@plansecur.de,
www.plansecur.de

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