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ProSieben und SAT.1 erringen im Titelschutzstreit richtungsweisenden Sieg gegen die ARD

München (ots)

Die Privatsender ProSieben und SAT.1 haben einen
zehn Jahre währenden Streit in Fragen des Titelschutzes gegen die ARD
gewonnen. Danach steht beiden Privatsendern jetzt das Recht zu, ihre
Nachrichtensendungen "Tagesbild" bzw. "Tagesreport" zu nennen. Der
NDR hatte wegen der möglichen Verwechslungsgefahr mit der
"Tagesschau" und den "Tagesthemen" sowie der Sendung "Report" Klage
eingereicht. Eine derartige Gefahr schloss der I. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs in seinem gestrigen Urteil jedoch aus. Er verwies
darauf, dass den Zuschauern bekannt wäre, welche Sendung sie
eingeschaltet hätten. Auch eine Verletzung der Rechte an der
bekannten Kennzeichnung verneinte der BGH deutlich.
Urs Rohner, Vorstandsvorsitzender der ProSiebenSat.1 Media AG,
begrüßte das Urteil: "Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sind
richtungsweisend in Fragen des Titelschutzes, sowohl innerhalb des
Mediums Fernsehen als auch in strittigen Fragen zwischen Print und
TV. Die Vorstellung der ARD, die Nachrichtensendungen könnten
verwechselt werden, ist  nicht nur absurd, sie diskreditiert auch die
Zuschauer selbst, die sehr wohl wissen welchen Sender sie einschalten
und warum. Nicht zuletzt muss man sich aber auch fragen, mit welchem
Selbstverständnis die ARD Gebührengelder für einen derartigen
Rechtsstreit über zehn Jahre aufgewendet hat."
Ansprechpartner:
Dr. Torsten Rossmann
Konzernsprecher
ProSiebenSat.1 Media AG
Medienallee 7
D-85774 Unterföhring
Tel.+49 [89] 95 07-1180
Fax+49 [89] 95 07-11 84
email:
Torsten.Rossmann
@ProSiebenSat1.com
Pressemitteilung online:
http://www.ProSiebenSat1.com

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