Der Tagesspiegel: Berliner Schulen sind so schlecht, dass Eltern nicht vollzeit arbeiten können
Urteil des Berliner Kammergerichts sorgt für Aufsehen
Berlin (ots)
Mit einem Aufsehen erregenden Urteil hat das Kammergericht Berlin die Rechte von teilzeitarbeitenden Müttern gestärkt. In einer neuen, bislang unveröffentlichten Entscheidung, die dem "Tagesspiegel" (Montagausgabe) vorliegt, sprechen die Richter einer Mutter Unterhalt für die Betreuung ihres achtjährigen Sohnes zu und üben harte Kritik an Berliner Schulen und Horten. Der Vater hatte die Mutter zwingen wollen, wieder Vollzeit zu arbeiten, und hatte sich dabei auf das neue Unterhaltsrecht berufen. Das lehnten die Richter mit Verweis auf das Kindeswohl ab. "Kindererziehung besteht nicht nur in der Vermittlung von Kompetenzen", heißt es in dem Urteil vom 8. Januar (Az.: 16 UF 149/08). Kinder dürfen "von ihren Eltern - nicht von Fremdbetreuern - Liebe, Rücksicht, Wärme Zuwendung, Geduld, Anerkennung und nicht zuletzt Förderung erwarten." Der Hort könne das nicht leisten, schreiben die Richter. Harsche Kritik üben die Richter an der Berliner Schulsituation. Es sei gerichtsbekannt, "dass gerade die Grundschulen aufgrund des in Berlin bestehenden Personalmanagels ... ihren Ausbildungspflichten nicht mehr in ausreichendem Maße nachkommen." Die Lehrer würden zunehmend von den Eltern häusliche Nacharbeit mit den Kindern fordern. "weil der Schulstoff nicht mehr angemessen vermittelt werden kann." Das sei mit einer Vollzeitbeschäftigung kaum zu vereinbaren. Nach dem neuen Unterhaltsrecht, das seit dem vergangenen Jahr gilt, kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, mindestens in den ersten drei Lebensjahren des Kindes Betreuungsunterhalt vom Ex verlangen und darf während dieser Zeit zu Hause bleiben. Ist das Kinder älter als drei, ist eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs nur dann möglich, wenn der Wegfall des Unterhalts grob unbillig wäre. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich Während viele Gerichte nach dem dritten Lebensjahr eine Vollzeittätigkeit verlangen, sind andere - wie jetzt das Kammergericht - für eine Teilzeitstelle. Die Entscheidung aus Berlin ist noch nicht rechtskräftig.
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