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Der Tagesspiegel: Bundesjustizministerium gegen Verjährungsaufschub bei Amtsdelikten

Berlin (ots)

Das Bundesjustizministerum ist gegen einen
Verjährungsaufschub bei Amtsdelikten. "Dass Amtsträger 
,typischerweise' einen besonderen Einfluss darauf hätten, 
strafrechtliche Ermittlungen gegen sich zu ver- oder behindern", sei 
eine Einschätzung, die man nicht teile, heißt es in einer 
Stellungnahme des Ministeriums, die dem Tagesspiegel vorliegt. Eine 
entsprechende Gesetzesänderung will Guido Strack, der Vorsitzende des
deutschen Whistleblower-Netzwerks, einem Verein, der sich für 
Arbeitnehmer einsetzt, die Missstände und Rechtsverstöße in Behörden 
und Betrieben aufdecken.
Strack hat sich im vergangenen November mit einer Petition an den 
Deutschen Bundestag gewandt. Sein Anliegen: Die Verjährung von 
Delikten wie zum Beispiel Strafvereitelung im Amt oder Rechtsbeugung 
soll nicht einsetzen, solange der Amtsträger noch im Amt ist. Eine 
ähnliche Regelung gibt es bereits bei sexuellen Straftaten gegen 
Minderjährige. "Auch bei Amtsdelikten besteht die Gefahr, dass die 
Aufdeckung durch Abhängigkeitsverhältnisse behindert wird", 
argumentiert Strack. Anders als das Ministerium sieht er bei 
Amtsträgern eine besondere Machtstellung: "Sie haben erheblichen 
Einfluss darauf, Ermittlungen zu verhindern."
Im Justizministerium sieht man keinen Anlass, das Gesetz zu ändern: 
"Die beamtenrechtlichen Vorschriften halten Möglichkeiten vor, die 
einer unrechtmäßigen Einflussnahme des inkriminierten Amtsträgers 
vorbeugen." Dass jemand etwas vertuschen könne, sei ausgeschlossen: 
Amtsträger könnten sich auch nicht besser vor Ermittlungen schützen 
als Betrüger und Urkundenfälscher.
Strack dagegen verweist auf die Steuerfahnderaffäre in Hessen. Dort 
beschäftigt sich gerade ein Untersuchungsausschuss des Landtages mit 
der Frage, ob engagierte Steuerfahnder auf Betreiben der 
Landesregierung zwangspensioniert wurden. Der Psychiater, der den 
Fahndern die Dienstunfähigkeit bescheinigte, wurde vor kurzem vom 
Verwaltungsgericht wegen "standesrechtlicher Verstöße" verurteilt. Er
hat ein Gefälligkeitsgutachten erstellt. Im Zusammenhang mit dieser 
Affäre hatte die Frankfurter Staatsanwaltschaft auch gegen 
Verantwortliche der Frankfurter Finanzbehörden ermittelt. Es bestand 
der Verdacht der Verfolgung Unschuldiger. Doch das Verfahren musste 
im vergangenen Oktober wegen Verjährung eingestellt werden.
Der Petitionsausschuss will nun das Petitionsverfahren abschließen. 
Strack wird Einwendungen dagegen erheben. Auch will er sich direkt 
mit den Mitgliedern des Petitionsausschusses in Verbindung setzen: 
"Gerade von jenen Rechtspolitikern, die ansonsten nach schärferem 
Einschreiten rufen, sollte man doch eigentlich erwarten, dass sie 
diese Petition unterstützen."
Bei inhaltlichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Tagesspiegel
Politikressort
Tel.: 030 2902114907

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de


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