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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Appell zum internationalen Tag der indigenen Völker: Bundesregierung soll ILO-Konvention 169 ratifizieren

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Bundesregierung soll ILO-Konvention 169 ratifizieren:

- GfbV-Aktion zum internationalen Tag der indigenen Völker auf dem Platz der 
  Republik
- Appell an das Bundeskanzleramt übergeben
- Zugleich GfbV-Studie "Sprache: Ein Menschenrecht - Wie Indigene ihre bedrohten
  Sprachen verteidigen" überreicht

Am heutigen internationalen Tag der indigenen Völker hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) auf dem Platz der Republik in Berlin mit einer Installation aus bunten Würfeln auf indigene Rechte aufmerksam gemacht. In einem gemeinsamen Appell mit dem Koordinierungskreis ILO 169 hat die GfbV die Bundesregierung aufgefordert, die Konvention 169 der International Labour Organisation (ILO-Konvention 169) zu ratifizieren. "Die ILO 169 wurde vor 30 Jahren verabschiedet - und ist bisher nur von 23 Ländern ratifiziert worden", kritisiert Regina Sonk, GfbV-Referentin für indigene Völker. "Die Bundesregierung sollte jetzt ein Zeichen setzen und sich verpflichten, indigene Rechte zu respektieren." Die meisten Unterzeichnerstaaten liegen in Mittel- und Südamerika. In Europa wurde die ILO-Konvention 169 bisher von den Niederlanden, Dänemark, Norwegen, Spanien und Luxemburg ratifiziert.

Bereits am gestrigen Donnerstag fand eine Podiumsdiskussion zum Thema "Sprache als Menschenrecht - indigene Sprachen wirksam schützen und fördern" statt. Die GfbV hatte sie zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) organisiert. Indigene Aktivistinnen diskutierten mit Experten aus Deutschland über Herausforderungen und gemeinsame Verantwortung für den Schutz indigener Sprachen.

Gemeinsam mit dem Appell wurde die GfbV-Studie "Sprache: Ein Menschenrecht - Wie Indigene ihre bedrohten Sprachen verteidigen" an das Kanzleramt überreicht. Die GfbV hatte die Studie aus Anlass des UN-Jahres der indigenen Sprachen erstellt und vor wenigen Tagen veröffentlicht. Der Report betont die Bedeutung indigener Sprachenrechte für den Erhalt überlieferter Traditionen und die kollektive Identität der Völker, die sie sprechen. Das Recht auf Erhalt der kulturellen Identität und das Recht indigener Kinder, in ihrer Sprache lesen und schreiben zu lernen, sind in der ILO-Konvention 169 verankert.

Die ILO-Konvention 169 wurde 1989 verabschiedet und legt in 44 Artikeln eine Art Grundrechtekanon für die 350 bis 440 Millionen Angehörigen der rund 6.000 indigenen Völker weltweit fest. Sie erkennt indigene Völker als grundsätzlich gleichberechtigt mit den jeweiligen nationalen Gesellschaften an. Bisher wurde sie von 23 ILO-Mitgliedsstaaten ratifiziert. In Deutschland setzt sich der Koordinierungsreis ILO 169 als Zusammenschluss zivilgesellschaftlicher Organisationen, Netzwerke, Expertinnen und Experten für die Ratifizierung der ILO Konvention 169 ein. Die GfbV ist Teil dieses Netzwerkes.

Der Appell an die Bundeskanzlerin hängt dieser Pressemitteilung an. Den Report "Sprache: Ein Menschenrecht" finden Sie unter diesem Link.

Sie erreichen Regina Sonk unter r.sonk@gfbv.de oder 0551 49906-23 und Yvonne Bangert unter y.bangert@gfbv.de oder 0551 49906-14. Vor Ort sind sie unter 0151 56160402 erreichbar.

Gesellschaft für bedrohte Völker
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Tel.: +49 551 499 06-21
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E-Mail:  info@gfbv.de
www.gfbv.de
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