Rundfunkbeitrag ab 2013: Wann Gartenlauben beitragsfrei sind
Mainz, Köln (ots)
Ab 1. Januar 2013 kommt der neue Rundfunkbeitrag. Für Bürgerinnen und Bürger gilt dann die einfache Regelung: "Eine Wohnung - ein Beitrag". Ob und wie Gartenlauben beitragspflichtig sind, darüber hat es in den vergangenen Wochen immer wieder Irritationen gegeben. Um Klarheit für Laubenbesitzer zu schaffen, stellen ARD, ZDF und Deutschlandradio nochmals klar:
Lauben in Kleingartenanlagen werden - unabhängig von ihrer Größe - gleichbehandelt. Sowohl durch das Bundeskleingartengesetz als auch in der Regel durch entsprechende Satzungen der Kleingartenverbände ist festgelegt, dass Lauben in Kleingartenanlagen nicht zum Wohnen genutzt werden dürfen. Deshalb gehen die Rundfunkanstalten davon aus, dass hier keine Wohnnutzung stattfindet und für die Lauben deshalb kein Rundfunkbeitrag anfällt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Laube entgegen der oben genannten Regelung tatsächlich bewohnt wird. In diesem Fall besteht Beitragspflicht wie für jede andere Wohnung auch. Davon unberührt bleiben gelegentliche Übernachtungen in Lauben.
Für Lauben außerhalb von Kleingartenanlagen gilt: Sofern hier z. B. kommunale Satzungen eine Wohnnutzung von Lauben gravierend einschränken (beispielsweise in der Wintersaison), kann für diese Zeit eine saisonale Abmeldung der Laube beantragt werden. Im Übrigen besteht reguläre Beitragspflicht nach den allgemeinen Regelungen, wie z. B. auch für Ferienwohnungen.
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