Eckpunkte 2.0 - Innovation und Vielfalt
ARD verpflichtet sich zu Eckpunkten für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung
Leipzig/Berlin (ots)
Nach einem rund zweijährigen Gesprächsprozess mit der Allianz Deutscher Produzenten Film & Fernsehen e.V. hat sich die ARD zu neuen Eckpunkten für von ihr beauftragte Fernsehproduktionen in den Genres Fiktion, Dokumentation und Unterhaltung verpflichtet. Neben den bereits früher durch entsprechende Eckpunkte geregelten vollfinanzierten Fernsehauftragsproduktionen, an denen die ARD mit vollständigem Rechteübertrag festhält, sind nun auch erstmals teilfinanzierte Auftragsproduktionen einbezogen
"Qualitativ hochwertige TV-Produktionen können nur entstehen, wenn der Partnerschaft zwischen der ARD und den deutschen TV-Produzenten ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung von Verwertungsrechten zu Grunde liegen", sagte die ARD-Vorsitzende und Film-Intendantin Karola Wille. "Produzenten sind unverzichtbare Partner zur Erfüllung unseres öffentlich-rechtlichen Auftrags. Eine vielfältige Produzentenlandschaft in Deutschland nicht nur zu erhalten, sondern weiter zu stärken, ist uns daher ein wichtiges Anliegen. Mit den Eckpunkten werden die Rahmenbedingungen für Innovation im Kreativsektor entscheidend weiterentwickelt."
"Wir wollen in Zukunft unter anderem besondere programmliche Leistungen noch einmal gesondert prämieren", so Karola Wille. "Dieser Leistungsanreiz entspricht in besonderer Weise dem Qualitätsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks."
Im Wesentlichen werden in den Eckpunkten folgende Themenkomplexe umfassend neu geregelt beziehungsweise neu geschaffen, um die Produzenten nachhaltig zu stärken:
1. Kalkulationsrealismus 2. Rechteteilung und Mitfinanzierung ("Schichtenmodell") 3. Anreize für Innovation ("Leistungsmodell") 4. Entwicklungskosten und "7 Regeln für einen guten Pitch"
Kalkulationsrealismus
Realistische Kalkulationen sind die Grundlagen aller Produktionsaufträge. Künftig werden auch zusätzliche Ausgaben der Produzenten kalkulationsfähig. Dazu gehören beispielsweise der "Producer", projektbezogene Rechtsberatungskosten und bei fiktionalen Serien ab sechs Folgen ein "Headautor".
Rechteteilung und Mitfinanzierung
Neben klassischen vollfinanzierten Auftragsproduktionen decken die Eckpunkte nun auch teilfinanzierte Produktionen ab. Hier erwirbt der Produzent durch Mitfinanzierung Rechte, die er selbst verwerten kann. Dabei steht eine breite Modellpalette unterschiedlichster Finanzierungsformen zur Verfügung. Das so genannte "Schichtenmodell" beziffert in "Korridoren" die Werthaltigkeit von Rechten und entspricht durch seine Flexibilität sowohl den Anforderungen der unterschiedlichen Genres als auch der Dynamik des TV-Marktes.
Leistungsmodell
Zusätzlich sollen pro Jahr 3,2 Millionen Euro von der ARD als Prämien leistungsbezogen an erfolgreiche Produzenten vergeben werden. Nach einem dem FFA-Referenzmodell entsprechenden Punktesystem fließen hier Nominierungen und Auszeichnungen bei wichtigen TV-Preisen wie beispielsweise dem Grimme-Preis, dem Deutschen Fernsehpreis oder dem Goldenen Spatz ein. Die ausgelobten Prämien sind zweckgebunden und dienen der Entwicklung und Förderung neuer TV-Projekte für die ARD.
Entwicklungskosten und "7 Regeln für einen guten Pitch"
Vorgesehen ist eine innovationsfördernde Erstattung von Entwicklungskosten unabhängig von der Verwirklichung der Stoffidee im Sender. Ein senderseitig geforderter Aufwand wird auch dann pauschal vergütet, wenn ein Produzent im Rahmen eines Pitches nicht den Auftrag erhält. Voraussetzung für den Ersatz ist die schriftliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch eine Landesrundfunkanstalt oder die Degeto. Hinzu kommen sieben Regeln für einen guten Pitch: Begrenzung der Teilnehmerzahlen, transparentes Procedere, konkrete Vorgaben, sichere Finanzierung und sicherer Sendeplatz, Erstattung von Pitching-Kosten, Ideenschutz, einheitliche und fortlaufende Betreuung.
Die Mehrkosten für die in den Eckpunkten geregelten Felder wurden von der ARD bei der KEF für die nächste Beitragsperiode ab 2017 angemeldet - somit stehen die Eckpunkte unter dem Vorbehalt, dass die KEF diese Bedarfsanmeldung berücksichtigt.
"Die Eckpunkte sind eine Selbstverpflichtung, mit der die ARD die Protokollnotizen zum 12. und 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag umsetzt", so die ARD-Vorsitzende Karola Wille.
Die Eckpunkte online: http://ots.de/4aqCh
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