Rheinische Post: NRW-Datenschutzbeauftragter hält Verbandsklagerecht für "nicht erforderlich"
Düsseldorf (ots)
Datenschutzexperten üben harsche Kritik an einem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), wonach Verbraucherschutzverbände künftig gegen solche Unternehmen klagen können sollen, die Kundendaten missbrauchen. Ulrich Lepper, Datenschutzbeauftragter des Landes NRW, warnt in der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe) vor einer schädlichen Doppelzuständigkeit, sollten in Zukunft nicht nur er und seine Amtskollegen, sondern auch Verbraucherverbände klagen dürfen. "Ich begrüße das Ziel, mehr Datenschutz für Verbraucher zu erreichen. Dies über eine Erweiterung der Verbandsklagerechte anzugehen, ist allerdings nicht der richtige Weg." Es gebe bereits Datenschutzbehörden mit ausreichenden Rechten zur Durchsetzung, Verbandsklagerechte seien deshalb nicht erforderlich, so Lepper. Erweiterte Klagerechte könnten in der Sache sogar Schaden anrichten: "Wenn Datenschutzaufsichtsbehörden und Verbände für dieselbe Sache zuständig sind und zudem mit Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit unterschiedliche Rechtswege zur Verfügung stehen, gefährdet das Rechtseinheit und Rechtssicherheit", sagte Lepper der Zeitung.
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