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Deutsche Leasing AG

Finanzierung des Mittelstands gefährdet: Regierung manövriert Leasing ins Abseits

Bad Homburg (ots)

Leasing wird in diesem Jahr mit rund 60 Mrd.
Euro - noch vor dem Kredit - die größte Quelle für 
Fremdfinanzierungen des Mittelstands sein. Und genau dieser große 
Mittelstandsfinanzierer droht durch die Unternehmensteuerreform ein 
weiteres Mal unter die Räder zu kommen. Die in der 
Unternehmensteuerreform beschlossene Doppelbelastung bei der 
Gewerbesteuer - zusätzlich zum Leasing-Geber soll künftig der 
Leasing-Nehmer eine Steuerlast übernehmen - sollte mittels eines 
Prüfauftrages nochmals überarbeitet werden. Demnach sollte vom 
Bundesfinanzministerium (BMF) bis zum 30. September ein Vorschlag für
eine aufsichtsrechtliche Regelung von Leasing-Unternehmen vorgelegt 
werden, die eine Einbeziehung dieser Unternehmen in das so genannte 
"Bankenprivileg" (keine gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen) 
rechtfertigt.
Das nun entwickelte Konzept des Bundesfinanzministeriums will 
Leasing-Gesellschaften wie Banken künftig unter die volle Aufsicht 
nach dem Kreditwesengesetz (KWG) stellen. Dies zeugt weder von großer
Kreativität noch von tiefer Kenntnis vom Leasing-Geschäft und trägt 
obendrein in keiner Weise zum allseits propagierten Bürokratieabbau 
bei. Im Gegenteil: Dieser Vorschlag treibt in seiner Umsetzung 
ungeheure Blüten, werden doch die Besonderheiten einer ganzen Branche
völlig verkannt oder schlichtweg ignoriert.
Im Gegensatz zu den vom Branchenverband geäußerten Bedenken stehen
weniger die Zusatzkosten für einen höheren Verwaltungsaufwand oder 
zusätzliche Prüfungen im Vordergrund. Vielmehr kann nach Auffassung 
der Deutschen Leasing, Bad Homburg v. d. Höhe, eine gewisse 
aufsichtsrechtliche Regelung als "Preis" für das "Bankenprivileg" 
akzeptiert werden, mit der auch eine verfassungsrechtlich sicherere 
Abgrenzung gegenüber anderen Branchen gewährleistet wäre, die 
ebenfalls nach dem "Bankenprivileg" rufen könnten.
Wenn es darum geht, dass Leasing-Unternehmen einer Aufsicht 
unterstellt werden sollen und damit die Transparenz gegenüber deren 
Gesellschaftern, Finanziers, Kunden und Geschäftspartnern verbessert 
wird, hat die Deutsche Leasing vollstes Verständnis. In Zeiten wie 
diesen ist der Ruf nach aufsichtsrechtlicher Prüfung 
verständlicherweise groß. Dennoch sollte es damit nicht übertrieben 
und schon gar nicht unnötigerweise auf die Spitze getrieben werden. 
Die in der Begründung vom Bundesfinanzministerium herangezogenen 
"Funktionsstörungen als Folge einer unsoliden Geschäftsführung", die 
"schwere Schäden nicht nur im Kundenkreis der betreffenden 
Unternehmen, sondern in weiteren Teilen der Wirtschaft verursachen" 
können, sind in diesem Zusammenhang unhaltbar. Diese Aussagen passen 
auf die zuletzt erlebten Erschütterungen in der Bankenlandschaft, 
haben aber keinerlei Bezug zur Realität des Leasing-Geschäfts. Damit 
schießt der Vorstoß des Finanzministeriums weit über das Ziel hinaus.
"Die Deutsche Leasing hat daher kein Verständnis, dass 
Leasing-Unternehmen künftig wie Banken den im KWG geltenden 
Eigenkapitalvorschriften und den umfassenden Meldevorschriften 
unterworfen werden sollen", sagt Hans-Michael Heitmüller, 
Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Leasing. "Das BMF verkennt 
hierbei, dass die Schutzwürdigkeit der Leasing-Kunden und die 
Risikosituation einer Leasing-Gesellschaft komplett anders sind als 
bei Kreditinstituten."
Im Gegensatz zu Banken haben Leasing-Gesellschaften keine 
Kundeneinlagen, die sie verwalten und die dementsprechend einer 
höheren Schutzwürdigkeit unterliegen müssen. Leasing ist ein 
asset-basiertes Geschäft, das heißt im Regelfall bleibt der 
Leasing-Gegenstand im Eigentum der Leasing-Gesellschaft. Daher ergibt
sich kein Erfordernis, dieses Eigentum zusätzlich mit Eigenkapital zu
unterlegen. Traditionell verfügen Leasing-Gesellschaften daher über 
weniger Eigenkapital als Banken. Sollten jetzt höhere 
Mindestunterlegungen gefordert werden, muss die Leasing-Branche für 
ihr reales Eigentum zusätzlich Eigenkapital aufnehmen und 
dementsprechend auch eine angemessene Vergütung an ihre 
Eigenkapitalgeber zahlen, die erst einmal verdient sein will.
In der Folge würde dies unweigerlich dazu führen, dass die 
Mittelstandsfinanzierung, die sich im Wesentlichen über Leasing 
speist, knapper und teurer werden müsste und damit die 
Innovationsfähigkeit des Mittelstandes merklich gebremst würde. Wie 
stark Leasing nachgefragt wird, verdeutlichen die anhaltenden 
Wachstumszahlen der Branche. Hieran zeigt sich, dass Leasing mit 
seiner hohen Flexibilität offenbar punktgenau die Probleme für 
mittelständische Investoren löst. Deshalb sollte jegliche 
überflüssige Regulierung vermieden werden. Für den Mittelstand ist 
Leasing wesentlicher Finanzierungsmotor und aus der Reihe moderner 
Finanzierungsinstrumente und -alternativen nicht mehr wegzudenken. 
Sollte allerdings der Preis für Leasing steigen, könnten 
Investitionen im "Grenzkostenbereich" des Leasing-Nehmers nicht mehr 
durchgeführt werden, wodurch wiederum Arbeitsplätze verloren gehen.
Mit der Asset-Orientierung von Leasing-Gesellschaften ist auch 
deren rechtliche Stellung bei Insolvenz ihres Kunden eine andere und 
bessere als bei einer Bank, die zumeist nur pfandrechtlicher 
Gläubiger ist oder eine Sicherungsübereignung vereinbart hat. Mit 
anderen Worten: Der Leasing-Gegenstand besichert das 
Leasing-Geschäft. Aus diesem Grund haben die Leasing-Gesellschaften 
in den vergangenen Jahren ihr Wissen über potenzielle 
Leasing-Gegenstände wie Maschinen oder Fahrzeuge kontinuierlich auf- 
und ausgebaut. Daher kennen sie die Lebenszyklen der 
Leasing-Gegenstände und können deren Wertverläufe realistisch 
einschätzen. Aus dieser Situation heraus betreiben 
Leasing-Gesellschaften heutzutage ein umfassendes Asset-Management, 
was im Idealfall dazu führt, dass der Wertverlauf des 
Leasing-Gegenstands genau in der Leasing-Rate abgebildet wird. Allein
die Deutsche Leasing Gruppe verwaltet immerhin Leasing-Güter im Wert 
von nahezu 30 Mrd. Euro - den so genannten Assets under Management - 
was den ständigen Auf- und Ausbau von Objektkenntnissen einerseits 
erforderlich macht und andererseits rechtfertigt.
Wegen dieser Asset-Orientierung weisen Leasing-Gesellschaften eine
deutlich bessere Risikosituation auf: Vergleichszahlen zwischen 
Leasing-Gesellschaften und Banken belegen, dass das Verhältnis 
zwischen allen Verwertungs- und sonstigen Erlösen abzüglich der 
Verwertungskosten und den abgezinsten Restforderungen, die so 
genannte Recovery Rate, bei einer Leasing-Gesellschaft deutlich 
besser ausfällt als bei einer Bank. Dies bedeutet, dass eine 
Leasing-Gesellschaft beim Ausfall eines Kunden in Summe höhere 
Erträge aus der Verwertung der Leasing-Gegenstände erzielen kann als 
eine Bank - dank der ausgeprägten Objektkenntnis.
Bei der Deutschen Leasing hat dieser Aspekt beispielsweise dazu 
geführt, dass unabhängig von Konjunkturzyklen seit vielen Jahren 
deutlich mehr als 80 Prozent aller ausfallgefährdeten Forderungen 
hereingeholt werden konnten. Doch die Leasing-Gesellschaft der 
Sparkassen-Finanzgruppe ist dabei keine Ausnahme; für die gesamte 
Leasing-Branche gelten ähnliche Zahlen.
Und ein weiterer Aspekt sollte bei der Überlegung, ob volle 
Bankenaufsicht oder nicht, mit berücksichtigt werden: Es hat bislang 
in Deutschland bei den Leasing-Gesellschaften keinen einzigen 
Insolvenzfall gegeben, der in irgendeiner Form Kundennachteile mit 
sich gebracht hätte. Selbst der große Betrugsfall um Flowtex, bei dem
Leasing-Gesellschaften wie auch Banken Opfer waren, hat nicht dazu 
geführt, dass Leasing-Gesellschaften instabil geworden wären.
Die vorgenannten Argumente beweisen, dass sich das Geschäft der 
Leasing-Gesellschaften von dem der Banken deutlich unterscheidet und 
daher die Institutsgruppen schwer zu vergleichen sind. 
Dementsprechend müssen Leasing-Gesellschaften kaum den gleichen 
aufsichtsrechtlichen Prüfkriterien unterliegen. Diese Gründe sollten 
die Bundesregierung veranlassen, auf eine volle Einbeziehung der 
Leasing-Unternehmen in das KWG zu verzichten. Es gibt durchaus 
Möglichkeiten, die aufsichtsrechtlichen Regelungen für 
Leasing-Unternehmen so sachgerecht auszugestalten, dass auch ohne 
marktfremde Eigenkapitalanforderungen eventuelle, vom 
Bundesfinanzministerium befürchtete "Funktionsstörungen" oder 
"schwere Schäden" bereits im Vorfeld erkennbar sind, so dass ihnen 
noch rechtzeitig entgegen gewirkt werden kann. Die Deutsche Leasing 
ist bereit, konstruktiv bei der Erarbeitung zielführender Lösungen 
mitzuwirken. So könnte beispielsweise die Einreichung aller 
Jahresabschlussunterlagen vorgeschlagen und ein Prüfrecht verankert 
werden. Auch der Deutschen Leasing ist daran gelegen, mögliche 
Gefahren für Leasing-Kunden abzuwenden. Leasing sollte aber auch 
künftig für die Kunden machbar und attraktiv sein. Die Neuregelungen 
sollten nicht dazu führen, dass der bürokratische Aufwand unnötig 
erhöht wird, sondern möglichst den Bürokratieabbau unterstützen.
Obendrein wird mit dem jetzt vorgeschlagenen Lösungsweg die 
inländische Leasing-Branche weiter diskriminiert. Ausländische 
Anbieter unterliegen auch in einer Reihe von EU-Staaten bisher keiner
Aufsicht und dort, wo aufsichtsrechtliche Regelungen bestehen, gelten
sie in aller Regel nur für Teilbereiche des Leasings. Im Wettbewerb 
mit ausländischen Gesellschaften, die in Deutschland ihre 
Dienstleistungen anbieten, würde daher die Branche nicht nur 
steuerlich, wie z. B. durch die Unternehmensteuerreform bei der 
Zinsschranke bereits geschehen, sondern nunmehr zusätzlich auch durch
unnötige aufsichtsrechtliche Anforderungen benachteiligt. 
Voraussichtlich würden nicht alle inländischen Leasing-Unternehmen in
diesem ungleichen Wettbewerb mithalten können.
Einen möglichen Ansatz für aufsichtsrechtliche Regelungen sieht 
die Deutsche Leasing beispielsweise darin, dass Leasing-Unternehmen 
künftig aufsichtsrechtlich ähnlich wie Kreditkartenunternehmen 
behandelt werden. Dies würde den Aufsichtsbehörden eine "Überwachung"
der Geschäftsleiter von Leasing-Unternehmen erlauben und über die 
Einreichung der Jahresabschlüsse die Möglichkeit zu anlassbezogenen 
Prüfungen von Leasing-Gesellschaften eröffnen. Im Gegensatz dazu 
würde die jetzt angedachte Überregulierung einer Branche, die eben 
gerade nicht in allen Belangen mit Kreditinstituten vergleichbar ist,
die Mittelstandsfinanzierung in Deutschland erheblich schwächen. Und 
das wiederum kann nicht das Anliegen der Bundesregierung sein.

Pressekontakt:

Weitere Informationen: www.deutsche-leasing.com
Kati Eggert, Pressesprecherin
Telefon +49 6172 88-1170
Telefax +49 6172 88-1178
Kati.eggert@deutsche-leasing.com

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