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BGH-Urteil zum "Sonntagsbrötchen": Großer Schritt für faire Wettbewerbsbedingungen

BGH-Urteil zum "Sonntagsbrötchen": Großer Schritt für faire Wettbewerbsbedingungen
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Mit seiner heutigen Urteilsverkündung bestätigt der Bundesgerichtshof die Rechtmäßigkeit von Brot- und Brötchenverkauf von Bäckereien mit Sitzgelegenheiten. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt das Urteil, das für die sonntäglichen Verkaufszeiten faire Rahmenbedingungen im Vergleich zu industriellen Wettbewerbern sorgt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute bestätigt, dass Bäckereien an Sonn- und Feiertagen in Verkaufsstellen ihr gesamtes Backwarensortiment ohne zeitliche Beschränkung verkaufen dürfen, sofern sie in der Filiale Sitzgelegenheiten vorhalten. Somit dürfen Bäcker außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten auch Brot und unbelegte Brötchen verkaufen. Ausgenommen davon ist die Sperrzeit, die in den meisten Bundesländern zwischen 5 und 6 Uhr morgens liegt. Der BGH stufte damit wie schon zuvor das Land- und Oberlandesgericht München Brot und Brötchen als "zubereitete Speisen" nach dem Gaststättengesetz ein.

Sonn- und Feiertage oftmals umsatzstärkste Tage

Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes, erkennt die zwiespältige Sichtweise zum Sachverhalt: "Für viele Handwerksbäckereien sind Sonn- und Feiertage die umsatzstärksten Tage und eine Möglichkeit, sich gegen die Konkurrenz wie Tankstellen und Discounter zu behaupten. Viele Kunden möchten auch am Wochenende das gesamte Backwarensortiment beim Handwerksbäcker vorfinden und kaufen. Andererseits gilt es auch, den Sonn- und Feiertag zu schützen, so dass viele Betriebe nicht öffnen und sich dafür einsetzen, dass diese Tage nicht zu einem normalen Werk- und Verkaufstag ausgeweitet werden", so Wippler. Der Zentralverband positioniert sich klar gegen eine solche Entwicklung und möchte den Sonntag nicht mit den anderen Wochentagen gleichsetzen. Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider ergänzt: "Um diese Frage ging es jedoch im vorliegenden Fall nicht. Die Karlsruher Richter mussten entscheiden, was eine 'zubereitete Speise' ist, bestätigten ansonsten aber nur die gesetzlich bestehenden Rahmenbedingungen: Unter Berücksichtigung der Ladenöffnungsgesetze der Länder sowie des Gaststättengesetzes ist es damit nun erlaubt, Brot und Brötchen am Sonntag auch an Laufkundschaft zu verkaufen, sofern der Bäcker daneben eine Sitzgelegenheit für den Verzehr von Speisen oder Getränken vor Ort hat und damit als 'Gaststättengewerbe' gilt."

Zu berücksichtigen sei hierbei, dass sich Ernährungsgewohnheiten - gerade in städtischen Regionen - geändert hätten und vielfach der Snack und ein Kaffee auf dem Weg zur Arbeit das Butterbrot zuhause ersetzten. Gleichzeitig gehöre ein ausgiebiges Frühstück im Kreise der Familie oder Freunde zum beliebten Ritual am freien Wochenende. Für viele Handwerksbäcker sei daher der Sonntag der umsatzstärkste Tag der Woche. Schneider meint: "Kein Betrieb ist durch dieses Urteil gezwungen, am Sonn- oder Feiertag zu öffnen und wird dies sicher auch nicht tun, wenn es sich betriebswirtschaftlich nicht lohnt." Letztendlich müsse jeder Handwerksbäcker für sich entscheiden, ob ein Sonntagsverkauf sinnvoll ist - die Region, der Standort und die Nachfrage der Kundschaft seien dabei ausschlaggebend.

Faire Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer

Schneider erklärt das Hauptanliegen des Zentralverbandes, der sich für gleiche Wettbewerbsbedingungen aller Marktteilnehmer einsetzt: "In der Vergangenheit mussten wir hinnehmen, dass Tankstellen, Bahnhofssupermärkte und Co. 365 Tage im Jahr Industriebackwaren verkaufen." Handwerksbäckereien hätten hingegen je nach Bundesland meist nur drei bis sechs Stunden öffnen dürfen und den Rest des Tages tatenlos zusehen müssen, wie ihnen Marktanteile entgingen. "Es kann nicht sein, dass Tankstellen oder Supermärkte ganztägig am Sonntag geöffnet haben und aufgebackenes Brot und Brötchen als 'Reisebedarf' verkaufen dürfen, während Bäckern der Verkauf von qualitativ hochwertigen Backwaren verwehrt wird", kritisiert Schneider. Durch die Entscheidung des BGH habe das Bäckerhandwerk nun für die Verkaufszeiten annähernd gleiche Rahmenbedingungen erreicht, wie sie der Lebensmitteleinzelhandel und andere Wettbewerber schon seit längerem für sich in Anspruch nähmen.

Entsprechend moderne Rahmenbedingungen für das Bäckerhandwerk ließen hingegen beim Thema Produktionszeiten nach Arbeitszeitgesetz auf sich warten, welche aus Sicht des Zentralverbandes dringend an den veränderten Markt angepasst werden müssten. Demnach ist es Bäckereien an Sonn- und Feiertagen erlaubt, lediglich für bis zu drei Stunden Backwaren herzustellen und diese in die Filialen zu liefern. In Zeiten einer Strukturreform im Bäckerhandwerk wird dies nicht mehr als ausreichend erachtet und muss dringend auf acht Stunden ausgeweitet werden. Schneider fordert: "Wenn sich Marktbedingungen und mehrheitlich auch Kundenwünsche verändern, müssen Gesetze entsprechend angepasst werden."

Über den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Die deutschen Innungsbäcker werden seit 1948 durch den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. auf lokaler, regionaler, Bundes- sowie EU-Ebene vertreten. Als Spitzenverband des backenden Gewerbes in Deutschland vertritt der Zentralverband die Interessen von 10.926 Betrieben mit ca. 270.400 Beschäftigten in Bäckereien, Konditoreien, Familienbetrieben und Großbäckereien. Durch den engen Kontakt zum Gesetzgeber hat der Verband gemeinsam mit den Landesinnungsverbänden und den Bäckerinnungen die Möglichkeit, die Interessen seiner Mitglieder erfolgreich durchzusetzen. Durch seine Arbeit sichert der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. die Zukunft der deutschen Innungsbäcker, indem er auf die Politik zugeht und die Belange des Bäckerhandwerks vertritt. Bei der Vorbereitung neuer Gesetzesentwürfe, Verwaltungsanordnungen oder politischen Planungen steht der Zentralverband den Verantwortlichen beratend zur Seite und versorgt sie mit wertvollen Informationen. Auch die Förderung des Nachwuchses ist ein zentraler Punkt in der Verbandsarbeit. Mit Initiativen wie "Bäckman" oder "Back dir deine Zukunft" werden gezielt Kinder und Jugendliche über den Beruf des Bäckers informiert. Neben der Interessenvertretung seiner Mitgliedsunternehmen und der Nachwuchsförderung klärt der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. über die Internetseite www.innungsbaecker.de auch Verbraucher rund um die Themen Brot, Backwaren und das Bäckerhandwerk auf. Ob Rezepte oder Artikel zur Brotkultur in Deutschland, hier werden der Innungsbäcker und die Kunst des Brotbackens in den Mittelpunkt gerückt. Der Zentralverband wird durch das Präsidium des Bäckerhandwerks mit Michael Wippler als Präsidenten sowie Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider vertreten.

Pressekontakt:

Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer
Tel: (030) 20 64 55-0
Meike Bennewitz, Pressereferentin
Tel: (030) 20 64 55-56

E-Mail:  presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de
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