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Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Kein Miet- oder Kaufvertrag ohne Energieausweis - dena rät Mietern und Käufern, den Energieausweis zu verlangen

Berlin (ots)

Ab 1. Juli 2008 haben Miet- und Kaufinteressenten
das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Zunächst nur bei 
Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab Anfang 2009 auch bei allen 
übrigen Wohngebäuden. "Jeder sollte sich vor Anmietung oder Kauf 
einer Wohnung oder eines Hauses vom Eigentümer einen Energieausweis 
zeigen lassen", rät Felicitas Kraus, Bereichsleiterin bei der 
Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). "Der Energieausweis hilft, die
zukünftig anfallenden Energiekosten abzuschätzen. Angesichts 
steigender Energiepreise sollte man sich auf jeden Fall für eine 
sparsame Immobilie entscheiden." Eigentümern, die keinen oder nur 
einen unvollständigen Energieausweis vorlegen, droht eine Strafe von 
bis zu 15.000 Euro.
Die dena informiert, worauf Miet- und Kaufinteressenten beim 
Energieausweis besonders achten sollten:
1. Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Es gibt zwei Arten von 
Energieausweisen. Beim Bedarfsausweis nimmt der Fachmann in einer 
technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des 
Gebäudes unter die Lupe. Aufgrund des energetischen Zustands des 
Gebäudes berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und 
Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird. 
Darauf aufbauend macht er konkrete Vorschläge, wie die 
Energieeffizienz verbessert werden kann. Der Verbrauchsausweis 
entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den 
Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den letzten drei Jahren an. Die
Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom 
individuellen Heizverhalten der Bewohner ab. Die dena empfiehlt 
deshalb den Bedarfsausweis und rät vor allem Kaufinteressenten nach 
dieser Energieausweisvariante zu fragen.
2. Im roten oder im grünen Bereich: Entscheidend ist sowohl beim 
Bedarfs- als auch beim Verbrauchausweis, ob ein Gebäude im grünen 
oder im roten Bereich der Farbskala liegt. Grün bedeutet, dass wenig 
Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird; rot steht für eine 
schlechte Energiebilanz.
3. Vollständig nur mit Modernisierungsempfehlungen: Zu jedem 
Energieausweis gehören individuelle Modernisierungsempfehlungen, die 
auch von Miet- und Kaufinteressenten eingesehen werden dürfen. Mit 
ihrer Hilfe kann eingeschätzt werden, welche Modernisierungsmaßnahmen
den Energiebedarf des Gebäudes deutlich verbessern würden. Ein 
Anspruch auf Umsetzung der Maßnahmen besteht jedoch nicht. Die dena 
empfiehlt: Potenzielle Käufer und Mieter sollten auf jeden Fall 
nachfragen, ob und wann die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt 
werden.
Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis 
vorgelegt werden. Weitere Informationen zum Energieausweis unter 
www.dena-energieausweis.de. Kostenlose Energie-Hotline für 
Verbraucher: 0800 0 736 734.

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Olga Kahre, Chausseestraße
128a, 10115 Berlin, Tel: +49 (0)30 72 61 65-769, Fax: +49 (0)30 72 61
65-699, E-Mail: kahre@dena.de, Internet: www.dena.de

Original-Content von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), übermittelt durch news aktuell

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