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Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Neue Gesetze und Fristen für Hausbesitzer - Zweites Energie- und Klimapaket der Bundesregierung

Berlin (ots)

Mit dem Beschluss zum zweiten Teil des Integrierten
Energie- und Klimaprogramms hat die Bundesregierung neue Gesetze auf 
den Weg gebracht, die auch Hausbesitzer betreffen: Danach werden ab 
2009 die Mindestanforderungen an die energetische Qualität von 
Neubauten und sanierten Altbauten durch eine Überarbeitung der 
Energieeinsparverordnung (EnEV) verschärft.
Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur GmbH 
(dena): "Heizung und Warmwasser in Wohngebäuden sind für mehr als ein
Viertel des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland verantwortlich. 
Das Energie- und Klimaschutzpaket soll helfen, gerade in diesem 
Bereich die enormen Einsparpotenziale zu erschließen."
Auf Hauseigentümer und Bauherren kommen 2008 und 2009 einige 
Neuerungen zu - nicht nur durch das Energie- und Klimapaket. Die dena
stellt hier die wichtigsten Fristen und Vorschriften im Überblick 
vor:
Juli 2008: Energieausweise
Ab dem 1. Juli 2008 müssen Eigentümer von Wohngebäuden, die bis Ende 
1965 erbaut wurden, Miet- und Kaufinteressenten einen Energieausweis 
vorlegen. Der Ausweis macht auf den ersten Blick deutlich, ob das 
Gebäude einen hohen oder niedrigen Energieverbrauch erwarten lässt - 
ob es im roten oder grünen Bereich steht. Das ermöglicht Verbrauchern
den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit. Zudem enthält der 
Ausweis Vorschläge für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen, die den 
Energieverbrauch deutlich senken können. Ab dem 1. Januar 2009 gilt 
diese Pflicht dann auch für Besitzer jüngerer Wohngebäude.
Januar 2009: Schärfere Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit Jahren Teil des 
deutschen Baurechts und enthält die gesetzlichen Anforderungen an die
energetische Qualität aller Gebäude. Die EnEV legt fest, wie hoch der
Energiebedarf von Neubauten sein darf und welche Mindeststandards bei
Sanierungen eingehalten werden müssen. Mit der anstehenden 
Überarbeitung der EnEV verschärft die Bundesregierung ab dem 1. 
Januar 2009 diese Anforderungen. Denn: Durch die hohen Energiepreise 
und ausgereifte Technologien sind viele neue Sanierungsmaßnahmen 
wirtschaftlich sinnvoll geworden. Im Schnitt werden die Anforderungen
für Neubauten und bestehende Gebäude um 30 Prozent verschärft.
Januar 2009: Erneuerbare Energien im Neubau
Ebenfalls ab Januar 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil
ihrer Wärme aus Erneuerbaren Energien produzieren - also mit 
Solarwärmeanlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Hausbesitzer 
können auf ausgereifte Techniken zurückgreifen und zwischen 
verschiedenen Systemen wählen: zum Beispiel Holzpelletheizungen, 
thermische Solaranlagen in Kombination mit normalen Heizungen oder 
Wärmepumpen. Wer keine Erneuerbaren Energien nutzen will, muss 
alternativ sein Haus deutlich besser dämmen, als es die 
Energieeinsparverordnung vorschreibt, und dadurch einen geringeren 
Energiebedarf erreichen. Gut beraten ist, wer vor Baubeginn einen 
Energieberater hinzuzieht.
Beratung und Fördermöglichkeiten nutzen
Auch wenn es keine Pflicht ist, empfiehlt die dena jede 
Modernisierung mit einer Analyse des Gebäudes durch einen 
Energieberater zu beginnen. Dieser erarbeitet eine auf das jeweilige 
Gebäude und die Anforderungen des Eigentümers maßgeschneiderte 
Lösung, indem er die einzelnen Bauteile wie Außenwände, Fenster oder 
Heizung begutachtet und bewertet. Abschließend überprüft er die 
Wirtschaftlichkeit möglicher Sanierungsmaßnahmen und gibt konkrete 
Empfehlungen. Zahlreiche Maßnahmen, die helfen Energie einzusparen, 
werden vom Staat mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen gefördert.
Der dena-Fördermittelrechner unter www.zukunft-haus.info zeigt die 
Förderprogramme des Bundes, der Länder und Kommunen. Hier finden 
Interessenten außerdem weitere Informationen zur energieeffizienten 
Sanierung, zum Energieausweis und zum Einsatz Erneuerbarer Energien.

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Thomas Drinkuth,
Chausseestraße 128a, 10115 Berlin, Tel: +49 (0)30 72 61 65-685, Fax:
+49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail: drinkuth@dena.de, Internet:
www.dena.de

Original-Content von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), übermittelt durch news aktuell

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