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Lausitzer Rundschau: OLG verurteilt Aufsichtsräte zu Schadenersatz Im Grenzbereich

Cottbus (ots)

Der Gedanke ist schockierend: Da sitzen der
Bürgermeister und einige Abgeordnete einer kleinen Stadt im 
Elbe-Elster-Land im Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH. Für ein 
geringes Sitzungsgeld sollen sie den Geschäftsführer kontrollieren 
und Jahre später wird von ihnen plötzlich per Gerichtsurteil 900.000 
Euro Schadenersatz gefordert. Begründung: Sie hätten in der Kontrolle
versagt.
Ob das Brandenburger Oberlandesgericht mit dieser Einschätzung 
richtig liegt, wird hoffentlich bald der Bundesgerichtshof 
feststellen. Denn für jeden der Betroffenen ist es eine extrem große 
Belastung, mit der bis dahin andauernden Ungewissheit zu leben. Ein 
paar Hunderttausend Euro, das haben Kommunalpolitiker in der Region 
nicht in der Küchenschublade. Dass im Hintergrund selbst bei 
juristischer Niederlage noch Rettung über die Kommunalverfassung in 
Aussicht steht, nimmt diesen Druck nur wenig.
Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreites vor dem Bundesgerichtshof 
sollte der Fall Stadtwerke Doberlug-Kirchhain jedoch allen Gemeinden 
in der Region zu denken geben.
Denn das Beispiel zeigt deutlich, kommunale Unternehmen sind keine 
Verschiebebahnhöfe für finanzielle Probleme im Stadthaushalt. Und 
Aufsichtsratssitze in den eigenen GmbHs sind keine Ehrenämter, 
sondern Posten mit hoher Verantwortung. Denn dort, wo Kommunen als 
Eigentümer von Wirtschaftsunternehmen auftreten, treffen sich 
Handels- und Kommunalrecht. In diesem Grenzbereich kann es sehr 
schnell nicht nur um politische, sondern auch zivilrechtliche 
Verantwortung gehen. Der Fall Stadtwerke Doberlug-Kirchhain zeigt 
das.
Städte und Gemeinden sind deshalb immer wieder aufgefordert, für eine
Besetzung solcher Gremien mit wirklich geeigneten Personen zu sorgen.
Nicht bisherige Verdienste und das Parteibuch dürfen über einen 
Aufsichtsratsjob entscheiden, sondern in erster Linie kaufmännische 
Kenntnisse. Ein fachkundiger Bürger ist da besser als ein 
langjähriger verdienstvoller Abgeordneter, der keine Bilanz lesen 
kann. Das OLG-Urteil ist deshalb vielleicht unabhängig davon, ob es 
Bestand haben wird, ein heilsamer Schock.

Pressekontakt:

Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de

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