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Deutsches Institut für Menschenrechte

Reform des Sexualstrafrechts
Wenn nicht jetzt, wann dann? Die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen umfassend schützen

Berlin (ots)

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März erklärt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Selten waren die Empörung über sexuelle Übergriffe und die Sorge um den mangelnden Schutz von Frauen in Deutschland so groß wie nach der Silvesternacht. Schnell gab es die Aussage der Regierungskoalition, durch Gesetzesänderungen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht umfassend zu schützen. Trotzdem bleibt der derzeit vorliegende Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung des Vergewaltigungsparagrafens deutlich hinter den angekündigten Reformen zurück. Er gewährleistet diesen Schutz gerade nicht. Wird der Entwurf zum Gesetz, wird es weiterhin Fälle geben, in denen Frauen klar Nein sagen, der Täter das übergeht und seine sexuellen Übergriffe dennoch straflos bleiben.

Dies verstößt gegen die menschenrechtlichen Vorgaben der Istanbul-Konvention des Europarates. Danach sind alle sexuellen Handlungen gegen den Willen der Betroffenen unter Strafe zu stellen. Deshalb sollten Bundesregierung und Bundestag jetzt die Chance ergreifen, den Vergewaltigungstatbestand grundlegend zu ändern: 'Nein heißt Nein' muss endlich Gesetz werden.

Ähnliches ist schon einmal gelungen. 1997 hat der Bundestag nach jahrelangen Auseinandersetzungen beschlossen, Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen. Was vor fast 20 Jahren heftig diskutiert wurde, erscheint uns heute als Selbstverständlichkeit."

Weitere Informationen

Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte (19.02.2016) http://ots.de/ILJMW

Referentenentwurf: Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung http://ots.de/WDf4Y

Tatjana Hörnle (2015): Menschenrechtliche Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Ein Gutachten zur Reform des § 177 StGB. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. http://ots.de/cHWKX

Rabe, Heike/Julia von Normann (2014): Schutzlücken bei der Strafverfolgung von Vergewaltigungen. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. http://ots.de/2QUXi

Pressekontakt:

Ute Sonnenberg
Telefon: 030 25 93 59 - 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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