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Bundesverfassungsgericht gibt Eilantrag des Rundfunk Berlin Brandenburg im Wesentlichen statt
Berlin (ots)
In einem Beschluss vom 3. April hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einem Eilantrag des Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb) in wesentlichen Punkten stattgegeben. Nach der Entscheidung des Gerichts ist es nun möglich, Lichtbild- und Fernsehaufnahmen vom Angeklagten und seinem Verteidiger im so genannten Koma-Saufprozess vor dem Berliner Landgericht anzufertigen. Das Gesicht des Angeklagten muss dabei anonymisiert werden.
Der Vorsitzende Richter des Berliner Landgerichts hatte darauf verwiesen, dass der Angeklagte und sein Verteidiger nicht gezwungen werden können, sich vor Beginn der Verhandlung im Sitzungssaal aufzuhalten und sich Film- und Fotoaufnahmen zu stellen. Beiden wurde vom Vorsitzenden Richter gestattet, den Sitzungssaal erst zu betreten, nachdem die Bildberichterstatter den Raum wieder verlassen hatten. In den Verhandlungspausen und nach Ende der Verhandlung untersagte der Richter die Aufnahmen im Gerichtssaal gänzlich. Dadurch war der rbb als Poolführer der öffentlich-rechtlichen Sender an der Bildberichterstattung vom Angeklagten und seinem Verteidiger im Gerichtssaal vollständig gehindert.
Dagegen hat der rbb Verfassungsbeschwerde eingelegt und diese mit einem Eilantrag verbunden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Eilbeschluss nun festgelegt, dass dem Rundfunk eine "tatsächlich realisierbare Gelegenheit" gegeben werden muss, Aufnahmen vom Geschehen im Sitzungssaal in Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligter anzufertigen. Die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde steht noch aus.
rbb-Fernsehdirektorin Claudia Nothelle: "Mit seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Rundfunk- und Pressefreiheit gestärkt. Es wird auch weiterhin möglich sein, von wichtigen Prozessen angemessen in Bild und Ton zu berichten."
Im so genannten Koma-Saufprozess wird seit Februar 2009 gegen einen ehemaligen Berliner Gastwirt verhandelt, der sich zahlreicher Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und einer Körperverletzung mit Todesfolge strafbar gemacht haben soll. Er soll im Februar 2007 mit einem damals 16-jährigen Gast ein Wetttrinken veranstaltet haben, an dessen Folgen der Jugendliche verstarb.
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