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Bundesverband Windenergie (BWE)

Spielraum für den Windenergieausbau bei der Luftverkehrssicherung nutzen

Berlin (ots)

Der renommierte Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis hat am 6. November 2014 ein Gutachten "Zur Bedeutung des Errichtungsverbots des §18a Luftverkehrsgesetz bei der Genehmigung von Windkraftanlagen" vorgelegt.

Das Gutachten wurde im Auftrag des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) und der EnergieAgentur.NRW erstellt und ist auf deren Internetseiten abrufbar. Mit dem Gutachten wird die rechtliche Bewertung der planerischen Abwägung und die Abarbeitung des Belangs Flugsicherheit im Genehmigungsverfahren bei Nutzungskonflikten zwischen Windenergie und den Navigationseinrichtungen der Deutschen Flugsicherung GmbH präzisiert.

"Die Deutsche Flugsicherung betreibt bundesweit rund 60 Funknavigationsanlagen, etwa ein Sechstel davon befindet sich in Nordrhein-Westfalen. Die Anlagen stehen überwiegend in Gebieten die aufgrund ihrer guten Windverhältnisse für Windenergieanlagen besonders geeignet sind. Daraus und aus den 2009 von 3 km auf 15 km ausgeweiteten Anlagenschutzbereichen um die Standorte der Drehfunkfeuer ergeben sich Nutzungskonflikte, die aber gelöst werden können. Das von uns mitbeauftragte Gutachten zeigt hierfür die rechtlichen Wege auf", machte Dr. Frank-Michael Baumann, Geschäftsführer der EnergieAgentur.NRW deutlich.

"Das Gutachten von Prof. Battis und Kollegen zeigt, dass §18a Luftverkehrsgesetz einen Spielraum zum angemessenen Umgang mit dem Belang der Luftverkehrssicherheit schafft. Dieser kann genutzt werden. Gerade weil es sich um eine Prognoseentscheidung mit erheblichen Auswirkungen auf Investitionen in Milliardenhöhe in Deutschland handelt, ist es wichtig, dass die Entscheidung nicht faktisch allein durch die Deutsche Flugsicherung als privates Unternehmen mit gegenläufigen Geschäftsinteressen erfolgt. Vielmehr ist es erforderlich, dass die Luftverkehrsbehörden sorgfältig die betroffenen Projekte prüfen und die Genehmigungsbehörden fundierte Entscheidungen treffen können. Dass diese bei der militärischen Flugsicherung übliche Praxis auch bei der zivilen Flugüberwachung rechtlich möglich ist, macht das Gutachten deutlich. Dies zeigt auch, dass sich viele bestehende Konflikte entschärfen lassen", so Klaus Schulze Langenhorst, Vizepräsident des Bundesverbandes WindEnergie.

In der Praxis wird bei über 90 Prozent der Flüge das amerikanische GPS-System verwendet. Die alte Analogtechnik der Funknavigationsanlagen wird daher weitgehend nur noch als Backup-Technologie bereitgehalten. "Die Umsetzung der Energiewende darf nicht durch eine veraltete Reserve-Navigationstechnik ausgebremst werden", machte Klaus Schulze Langenhorst deutlich.

"Das Luftverkehrsgesetz eröffnet Spielräume, die genutzt werden müssen, um das bisherige Verwaltungsverfahren zu verbessern und die Energiewende zum Erfolg zu führen. Darauf hatten in der Vergangenheit bereits Gutachten des Landes Schleswig-Holstein und Gerichtsentscheidungen (Verwaltungsgericht Oldenburg vom 5.2.2014, Az.: 5 B 6430/13) hingewiesen. Für uns ist es wichtig, dass die Luftverkehrsverwaltung des Bundes die Problematik ernst nimmt und konstruktiv zu Lösungen in den vielen aktuell blockierten Projekten beiträgt. Damit wäre sowohl den berechtigten Interessen der Luftverkehrssicherung als auch den Zielen der Energiewende gedient. Hierzu wollen wir einen konstruktiven Dialog mit dem Bundesverkehrsministerium und dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherheit führen", machten Dr. Frank-Michael Baumann und Klaus Schulze Langenhorst deutlich.

Das Gutachten ist abrufbar unter www.wind-energie.de und www.energieagentur.nrw.de

Pressekontakt:

Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE), Bundesgeschäftsstelle
Wolfram Axthelm, Pressesprecher
Neustädtische Kirchstr. 6, 10117 Berlin
Telefon: (030) 212341210, Fax: (030) 212341410

E-Mail: w.axthelm@wind-energie.de
Internet: http://www.wind-energie.de

Original-Content von: Bundesverband Windenergie (BWE), übermittelt durch news aktuell

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