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ADKA Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker

Klares Votum des Deutschen Apothekertages 2017 in Düsseldorf! Für den vermehrten bundesweiten Einsatz von Stationsapothekern zur Förderung der Patienten- und Arzneimitteltherapiesicherheit!

Berlin (ots)

Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA e.V.) begrüßt das starke Signal, das vom DAT 2017 in Düsseldorf zur strukturellen Förderung der Patienten- und Arzneimitteltherapiesicherheit in deutschen Krankenhäusern ausgeht. Die Delegiertenversammlung des Deutschen Apothekertages sprach sich mit einer sehr großen Mehrheit am Donnerstag in Düsseldorf dafür aus, in allen deutschen Krankenhäusern als ein wesentliches qualitätssicherndes Strukturelement zur systematischen Verbesserung der Patienten- und Arzneimitteltherapiesicherheit vermehrt Stationsapotheker einzusetzen.

Ausgangspunkt für den sehr konstruktiv und inhaltlich anspruchsvoll von der Versammlung diskutierten grundlegenden Antrag der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg war die aktuelle Gesetzgebungsinitiative der niedersächsischen Landesregierung. Mit dem Entwurf zur Novellierung des niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) ist die Einführung von Stationsapothekerinnen und Stationsapothekern als präsente Beratungspersonen auf den Stationen und in den Funktionsbereichen des Krankenhauses verpflichtend vorgesehen. Die gesetzliche Novellierung des NKHG ist insbesondere auch auf die Arbeit des "Sonderausschusses zur Stärkung der Patientensicherheit und des Patientenschutzes" des niedersächsischen Landtages zurückzuführen.

Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA e.V.) unterstützt gemeinsam mit der Landesapothekerkammer Niedersachsen (Präsidentin, Frau Magdalene Linz) die seit Monaten in Niedersachsen geführte Diskussion zur Novellierung des NKHG. "Eine wirtschaftliche, effektive und zugleich sichere Arzneimitteltherapie im Krankenhaus kann aber bestmöglich nur erreicht werden, wenn Apotheker über die Arzneimittel-Logistik hinaus mit den Ärzten und Pflegekräften im multiprofessionellen Team eng zusammenarbeiten", betonte auch Magdalene Linz, bereits mehrfach im Zuge der Diskussion um die Novellierung des NKHG.

Der vom DAT 2017 in Düsseldorf verabschiedete Antrag (Drucksache 2.5.1.) im Wortlaut: "Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber/Verordnungsgeber auf, die niedersächsische Initiative (Einführung von Stationsapothekern für die Erhöhung der Qualität der Arzneimitteltherapie sowie der Patientensicherheit) durch eine bundesgesetzliche Verankerung auszuweiten. Es müssen überall in Deutschland Voraussetzungen geschaffen werden, welche es Krankenhausapotheken und krankenhausversorgenden Apotheken ermöglichen, ausreichend Apotheker vorhalten zu können, um Aufgaben der Klinischen Pharmazie, insbesondere als präsente Stationsapothekerinnen und Stationsapotheker, erfüllen zu können."

Die ADKA vertritt die Interessen von mehr als 2.000 deutschen Krankenhausapothekern. Im Fokus der Verbandsarbeit steht, die größtmögliche Sicherheit der Arzneimittelversorgung aller Klinikpatienten zu gewährleisten. Weitergehende Informationen finden Sie unter http://www.adka.de

Pressekontakt:

Ansprechpartner:
Präsident Rudolf Bernard, praesident@adka.de
Geschäftsführer Jürgen Bieberstein, gf@adka.de
Alt Moabit 96, 10559 Berlin, Tel. 030-3980 8752, Fax - 8753

Original-Content von: ADKA Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker, übermittelt durch news aktuell

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