Alle Storys
Folgen
Keine Story von EKD - Evangelische Kirche in Deutschland mehr verpassen.

EKD - Evangelische Kirche in Deutschland

Rat der EKD erlässt Richtlinie über die Anforderungen der beruflichen Mitarbeit in Kirche und Diakonie

Hannover (ots)

In seiner Sitzung am 1. Juli in Berlin hat der
Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) die „Richtlinie
über die Anforderungen der privat-rechtlichen beruflichen Mitarbeit“
bei kirchlichen und diakonische Arbeitgebern erlassen. Die Richtlinie
regelt zum einen wesentliche Zugangsvoraussetzungen für die Mitarbeit
im kirchlichen und diakonischen Dienst. Zum anderen werden die
grundsätzlichen Loyalitätsanforderungen an kirchliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter definiert. Damit wird eine
einheitliche und transparente Grundlage in diesen wesentlichen Fragen
geschaffen. Die Kirchenkonferenz hat am Vortag der Richtlinie
zugestimmt.
Bei den Anforderungen an die berufliche Mitarbeit handelt es sich
um Fragen, die die Kirche aus ihrem Selbstverständnis heraus
beantworten muss. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass
es hier nicht auf die Ansicht einzelner Einrichtungen oder
Gruppierungen ankommen kann. Entscheidend sind vielmehr die von der
Kirche insgesamt zu entwickelnden Maßstäbe. Die Kirche als
Religionsgesellschaft muss festlegen, was Glaubwürdigkeit erfordert,
was die spezifischen kirchlichen Aufgaben und welche
Loyalitätspflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich daraus
ergeben. Im Bereich der katholischen Kirche existiert eine
vergleichbare Regelung bereits seit Mitte der neunziger Jahre.
Durch die Richtlinie wird den Antidiskriminierungsvorschriften der
Europäischen Union, an die die Bundesrepublik Deutschland gebunden
ist, Rechnung getragen. Nach EU-Recht können Kirchen zum Beispiel die
Religion bei einer Einstellung berücksichtigen, wenn die Religion
angesichts des „Ethos der Organisation“ eine rechtmäßige und
gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt (Art. 4 Absatz 2
Richtlinie 2000/78/EG). Dieses Ethos wird durch die Richtlinie als
gemeinsame Basis aller 23 Landeskirchen und der Diakonie definiert.
Die Richtlinie stellt klar, dass alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die für Kirche und Diakonie tätig werden, zur Erfüllung
des kirchlichen Auftrags in der Welt beitragen. In der Richtlinie ist
daher vorgesehen, dass die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche
grundsätzlich Einstellungsvoraussetzung ist. Ausnahmen sind möglich,
wenn Aufgaben nicht zur Verkündigung oder Seelsorge gehören oder
damit keine Leitungsfunktion verbunden ist. Die Richtlinie betont,
dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche und Diakonie
Verantwortung für die glaubwürdige Erfüllung kirchlicher und
diakonischer Aufgaben haben. Dies setzt ein loyales Verhalten der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voraus.
Verstöße gegen die Verpflichtung, sich der Kirche gegenüber loyal
zu verhalten, sind innerhalb der evangelischen Kirche sehr selten,
wie dies auch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zeigt. Bei rund
650.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kirche und Diakonie
kommen derartige Verstöße naturgemäß aber hin und wieder vor. Hierfür
müssen einheitliche Maßstäbe geregelt werden. Durch die Festlegung
von Loyalitätspflichten soll nicht die kritische Reflektion
kirchlichen Handelns verhindert werden. Kirchliche Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter dürfen keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der
Kirche hervorrufen, indem sie sich zum Beispiel außerhalb der
Arbeitszeit für eine Sekte engagieren oder für eine rechtsextreme
politische Gruppierung werben.
Mit diesen Regelungen werden die Anforderungen an Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter aber auch an die kirchlichen Arbeitgeber erstmals
einheitlich und transparent geregelt. Eine Verschärfung gegenüber
bisher in einigen Gliedkirchen existierenden Bestimmungen oder der
bisherigen arbeitsrechtlichen Praxis wird durch die Regelung nicht
bewirkt. Ausgenommen von der Richtlinie sind Pfarrerinnen und Pfarrer
für die nach anderen Rechtsvorschriften weiter gehende Anforderungen
gelten. Die Richtlinie tritt zum 1. September 2005 in Kraft.
Hannover/Berlin, 4. Juli 2005
Pressestelle der EKD
Silke Fauzi
Hinweis:
Am 12. Juli erscheint eine epd-Dokumentation, in der neben der
Richtlinie unter anderem auch ein Gutachten von Prof. Hans-Richard
Reuter von der Universität Münster abgedruckt wird. Infos unter 
pressestelle@ekd.de
Informationen zum Rat der EKD und zur Kirchenkonferenz finden Sie im
Internet unter
http://www.ekd.de/ekd_kirchen/3218_ratderekd.html
http://www.ekd.de/ekd_kirchen/3218_kirchenkonferenz.html
Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail:  christof.vetter@ekd.de

Original-Content von: EKD - Evangelische Kirche in Deutschland, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: EKD - Evangelische Kirche in Deutschland
Weitere Storys: EKD - Evangelische Kirche in Deutschland