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EKD - Evangelische Kirche in Deutschland

EKD warnt vor Aufweichung des Embryonenschutzes.
Wolfgang Huber zur Erklärung der DFG zu Stammzellforschung

Hannover (ots)

Vor der Aufhebung der Stichtagsregelung für die
Forschung an embryonalen Stammzellen hat der Vorsitzende des Rates 
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang 
Huber, gewarnt. Zur heute veröffentlichten Stellungnahme der 
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Stammzellforschung in 
Deutschland erklärte der Ratsvorsitzende, dass die EKD bereits im 
Januar 2002 vor der Aufweichung des Embryonenschutzes gewarnt hat. Da
sich die DFG nun für eine vollständige Aufhebung der 
Stichtagsregelung ausspreche, drohe der "Einstieg in den Ausstieg aus
dem Embryonenschutz". Ein solcher Schritt würde den Geist der vom 
Deutschen Bundestag 2002 beschlossenen gesetzlichen Regelung 
verraten: "Der Vorschlag der DFG trifft darum auf meinen 
entschiedenen Widerspruch." Eine neue Festsetzung des Stichtages 
könnte einen Ausgleich zwischen den gegensätzlichen ethischen 
Positionen darstellen.
Hannover, 10. November 2006
Pressestelle der EKD
Silke Fauzi
Die Erklärung im Wortlaut:
Erklärung des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in 
Deutschland (EKD), Bischof Dr. Wolfgang Huber,
zur Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
"Stammzellforschung - Möglichkeiten und Perspektiven in Deutschland"
Zum dritten Mal innerhalb von fünf Jahren hat die Deutsche 
Forschungsgemeinschaft (DFG) eine Stellungnahme zur 
Stammzellforschung vorgelegt. Der heute veröffentlichte Text, der den
Titel "Stammzellforschung - Möglichkeiten und Perspektiven in 
Deutschland" trägt, informiert eingehend über den wissenschaftlichen 
Sachstand, den in den vergangenen fünf Jahren erzielten 
naturwissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt und die mit den 
rechtlichen Rahmenbedingungen gemachten Erfahrungen. Er schließt auch
eine Aktualisierung der ethischen Überlegungen ein. Die Stellungnahme
verdient und fordert eine gründliche Beschäftigung. Aus der Sicht der
evangelischen Kirche ist dabei zu prüfen, ob von der DFG 
Gesichtspunkte vorgebracht werden, die uns dazu veranlassen, die 
bisher von uns eingenommene Position zur Stammzellforschung zu 
revidieren.
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat am 22. 
Februar 2002 zu dem Beschluss des Deutschen Bundestags vom 30. Januar
2002 zur Regelung des Stammzellimports Stellung genommen und dabei 
unter anderem ausgeführt:
"Auch ein Import, der strengen Bedingungen unterworfen ist, 
entfernt sich von dem Grundsatz, das Lebensrecht und den Lebensschutz
menschlicher Embryonen von Anfang an zu gewährleisten und nicht um 
vermeintlich höherer Ziele willen in Frage zu stellen ... Die 
Befürworter der Mehrheitsentscheidung des Bundestages haben 
vorgebracht, auch im Fall der Stammzellforschung solle die rechtliche
Regelung so gefasst werden, dass ethische Konflikte in der 
Rechtsordnung befriedet werden können. In diesem Sinne respektiert 
der Rat der EKD den vom Deutschen Bundestag unternommenen Versuch, 
einen Ausgleich zwischen gegensätzlichen, tiefen Überzeugungen zu 
finden ... Das Vertrauen gegenüber Vertretern der Forschung, aber 
auch der Politik wird [jedoch] dadurch aufs Spiel gesetzt, dass schon
unmittelbar nach dem Bundestagsbeschluss die Forderung nach seiner 
Aufweichung unverhohlen laut wurde. Dieses Vertrauen würde schweren 
Schaden leiden, wenn sich in einigen Jahren oder sogar bereits nach 
wenigen Monaten herausstellen sollte, dass die Entscheidung des 
Deutschen Bundestages ... die engen Voraussetzungen, unter denen sie 
den Import von Stammzellen zugelassen hat, gar nicht ernst gemeint 
hat und im Ergebnis lediglich den Einstieg in den Ausstieg aus dem 
Embryonenschutz markiert."
Knapp fünf Jahre später droht diese Entwicklung einzutreten. Denn 
die DFG spricht sich für eine vollständige Aufhebung der 
Stichtagsregelung aus: "Im Hinblick auf die durch den festen Stichtag
erheblich eingeschränkte Forschungsfreiheit ... spricht heute viel 
dafür, den Stichtag für solche Zelllinien aufzuheben, die aus 
'überzähligen' Embryonen etabliert wurden." Mit einem solchen Schritt
jedoch würde der Geist der vom Deutschen Bundestag  2002 
beschlossenen gesetzlichen Regelung verraten. Die Rechtsordnung wäre 
unter diesen Voraussetzungen nicht länger in der Lage, die tiefen 
ethischen Konflikte zu befrieden und einen Ausgleich zwischen den 
gegensätzlichen Überzeugungen herzustellen. Der Vorschlag der DFG 
trifft darum auf meinen entschiedenen Widerspruch. Was sie als 
"Lösungsmöglichkeit" präsentiert, kann in gesellschaftspolitischer, 
rechtlicher und ethischer Hinsicht nicht als Beitrag zu einer 
wirklichen Problemlösung akzeptiert werden.
Wer dem Geist und der Logik der vom Deutschen Bundestag am 30. 
Januar 2002 beschlossenen Regelung verpflichtet ist, verfügt 
gleichwohl über Spielräume, um zu einer Lösung für die von der DFG 
aufgewiesenen Probleme zu gelangen. Zu diesen Problemen gehört 
insbesondere die Kontaminierung der in Deutschland bisher verfügbaren
Stammzelllinien durch tierische Produkte und Viren. Der vom Bundestag
angestrebte Ausgleich zwischen den gegensätzlichen ethischen 
Überzeugungen bliebe gewahrt, wenn der Stichtag neu festgesetzt 
würde. Dabei müsste es sich, wie auch schon 2002, um einen 
zurückliegenden Stichtag, also beispielsweise den 31. Dezember 2005, 
handeln. Aus evangelischer Sicht würden damit zwar die grundlegenden 
ethischen Bedenken gegen den Verbrauch menschlicher Embryonen bei der
Gewinnung von humanen embryonalen Stammzellen nicht ausgeräumt. Aber 
ein solcher Weg ließe sich - wie schon die vom Deutschen Bundestag 
2002 getroffene Regelung - respektieren als ein ernsthafter Versuch, 
einen Ausgleich zu finden und ethische Konflikte zu befrieden.

Pressekontakt:

Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: christof.vetter@ekd.de

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