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NRZ: Wie groß darf die Macht der Parteimitglieder sein? - von PETER TOUSSAINT

Essen (ots)

Die Mauer ist nun genau so lange weg, wie sie auf der innerdeutschen Grenze gestanden hat: 28 Jahre, zwei Monate und 26 Tage. Spötter sagen, sie fühlten sich derzeit an das alte DDR-System erinnert: "Die Partei entscheidet, wer in Deutschland das Sagen hat ..."

Das ist eher eine schlappe Pointe als eine zutreffende Beschreibung der bundesdeutschen Wirklichkeit zu Beginn des Jahres 2018. Und der Vergleich zwischen SED und SPD verbietet sich angesichts von Historie und Selbstverständnis dieser Parteien sowieso. Aber es lohnt sich schon, darüber nachzudenken, ob es richtig ist, wenn die Mitglieder der SPD demnächst alleine darüber entscheiden, ob das deutsche Volk in den kommenden vier Jahren von einer Großen Koalition regiert wird.

Parlamentarier sind es, die das Recht haben, eine Kanzlerin oder einen Kanzler zu bestimmen. Die Bundestagsabgeordneten haben von uns das Mandat per Kreuzchen auf dem Wahlzettel erhalten. Das verleiht ihnen die demokratische Legitimation zu dieser wichtigen Entscheidung. Aber schon bei der Zusammensetzung des Bundestags reden die Parteimitglieder ein entscheidendes Wörtchen mit. Die Hälfte der Abgeordneten zieht über Listen ins Parlament, die von den Parteien aufgestellt werden. Nicht alle Bürger, sondern nur die mit Parteibuch entscheiden, wer auf dieser Liste oben steht und wer unten.

Auch das ist im Grundgesetz verankert. "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit", heißt es in Artikel 21. Es sieht so aus, als fiele den SPD-Mitgliedern nun eine ganz besondere Rolle zu, wenn sie demnächst über den GroKo-Vertrag abstimmen sollen. 455 000 Mitglieder werden es bis dahin wohl sein; das sind weniger als 0,8 Prozent der Wahlberechtigten in Deutschland.

Die positive Wirkung des Vorgangs und der öffentlichen Debatte darum ist: Man sieht, dass es sich lohnt, bei Parteien mitzumachen. Die Sozialdemokraten haben nun Macht, aber auch eine sehr große Verantwortung - nicht nur für ihre Partei, sondern für das ganze Land.

Alle anderen sind zum Zuschauen verurteilt. Was passiert eigentlich, wenn es am Ende 50,1 zu 49,5 Prozent ausgeht? Dann gilt das, was in Artikel 38 des Grundgesetztes über Rechte und Pflichten von Abgeordneten steht: "Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

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