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Volkswagen Bank GmbH erklärt in zwei Widerrufsfällen ein Anerkenntnis

Hamburg (ots)

Die Volkswagen Bank GmbH hat in gleich zwei von HAHN Rechtsanwälte geführten Gerichtsverfahren ein Anerkenntnis abgegeben. In den Verfahren vor dem Landgericht Tübingen (Anerkenntnisurteil vom 12.07.2019 - 7 O 2/19 -) und dem Landgericht Landau in der Pfalz (Anerkenntnisurteil vom 22.07.2019 - 4 O 248/18 -) ging es um den sogenannten Widerrufsjoker im Dieselskandal. Gegenstand des Rechtsstreits in Tübingen war eine Finanzierung aus dem Jahr 2017 für einen VW Amarok mit Diesel-Motor. In dem weiteren Rechtsstreit vor dem Landgericht Landau in der Pfalz ging es um die Finanzierung eines von der Rückrufaktion zum EA189-Motor betroffenen Audi Q5. Diesen Darlehensvertrag hatte der dortige Kläger am 10. August 2015 mit der VW Bank geschlossen.

Die Kunden hatten ihre Darlehensverträge hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit von der auf diese Fälle spezialisierten Kanzlei HAHN Rechtsanwälte überprüfen lassen. Diese stellte diverse Fehler in den Vertragsunterlagen fest und reichte die beiden Klagen gegen die Volkswagen Bank GmbH ein. Die Bank reagierte hierauf mit einer sogenannten Hilfs-Widerklage und machte geltend, wegen der jeweiligen Nutzung des Fahrzeugs gerade nicht sowohl die Anzahlung als auch sämtliche Raten in voller Höhe zurückzahlen zu müssen. In beiden Verfahren erklärte die VW Bank nunmehr jedoch jeweils, ihren Hilfs-Widerklageantrag nicht aufrechtzuerhalten.

"Wir meinen, die Volkswagen Bank GmbH von unserer Rechtsauffassung überzeugt zu haben", erklärt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Kunden der Volkswagen Bank GmbH, die sich eine schnelle Erledigung ihres Widerrufsfalls wünschen, sollten sich jetzt an uns wenden", teilt Anwalt Hahn weiter mit.

HAHN Rechtsanwälte bietet Verbrauchern derzeit eine kostenfreie Erstprüfung der Widerrufsbelehrung und/oder Widerrufsinformation auf Fehlerhaftigkeit an. In den vergangenen Jahren hat die Kanzlei bundesweit in vergleichbaren Widerrufsfällen weit über 70 positive Urteile erstritten. "So erfolgreich ist bundesweit derzeit keine andere Kanzlei auf diesem Gebiet."

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

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