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EA288-Motor: LG Stuttgart verurteilt Volkswagen AG zu Schadensersatz

Bremen (ots)

Mit Urteil vom 10.06.2021 - 20 O 1/21 - hat das Landgericht Stuttgart die Volkswagen AG aufgrund eines manipulierten Audi Dieselfahrzeugs mit dem EA288-Motor Euro 6 zu Schadensersatz verurteilt. Der Kläger kann nach Rechtskraft der Entscheidung den Audi Q5 gegen Erstattung des Kaufpreises bei Anrechnung einer Nutzungsentschädigung zurückgeben.

Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Audi Q5 2.0 Liter, den der Kläger erst im Mai 2018 als Gebrauchtfahrzeug erworben hatte. Wie HAHN Rechtsanwälte für den Kläger gegenüber dem Gericht nachvollziehbar darstellen konnte, verfügt auch dieser Motor über eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer AdBlue-Dosierstrategie. In Abhängigkeit von einem Thermofenster wird die AdBlue-Einspritzung im Betrieb auf der Straße reduziert (bis hin zur kompletten Abschaltung). Der EU-Grenzwert von 80 mg/km Stickoxid kann somit nicht eingehalten werden. Unterschritten wird dieser Grenzwert nur auf dem Prüfstand. Da das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen gemäß der EG Verordnung Nr. 715/2007 den Grenzwert nicht einhalten kann, hätte es nicht zugelassen werden dürfen. Dementsprechend hätte jederzeit die Zulassung widerrufen werden können. Dem Kläger drohten in der Folge Nutzungsbeschränkungen und ein Wertverlust.

Das Gericht nahm zutreffenderweise an, dass der Kläger das Fahrzeug nicht erworben hätte, wenn er von dem drohenden Entzug der Betriebserlaubnis gewusst hätte. Er ist somit durch Unterzeichnung des Kaufvertrags eine ungewollte Verpflichtung eingegangen. In dieser liegt sein Schaden begründet. Der Kläger hat gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 4 Abs. 1, Art. 4 Abs.2 Unterabsatz 2 und Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Volkswagen AG als Herstellerin des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenden Motors.

Das Landgericht Stuttgart reiht sich mit dieser Entscheidung in eine immer länger werdende Liste von Gerichten ein, die die Volkswagen AG aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung im neuen EA288-Motor Euro 6 zu Schadensersatz verurteilen.

HAHN Rechtsanwälte bietet Autofahrern eine kostenfreie Überprüfung der Betroffenheit ihres Fahrzeugs an. Schadensersatz wurde unter anderem bereits beim VW Golf 7, beim VW T6 oder beim Passat zugesprochen.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de

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