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Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zum Diesel-Urteil, Autor: Reinhard Zweigler

Regensburg (ots)

In dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu möglichen Fahrverboten für Dieselfahrzeuge steckt eine gute und eine schlechte Nachricht. Zuerst die gute: Um für bessere Luft in den Städten - und vor allem für weniger der gesundheitsgefährdenden Stickoxide - zu sorgen, erhalten die Kommunen einen breiten Handlungsspielraum. Sie können ihre Luftreinhaltepläne verschärfen und mit Nachdruck umsetzen, damit die EU-Grenzwerte der Luftverschmutzung eingehalten werden. Notfalls können sie dabei sogar zu Fahrverboten für besonders schmutzige Fahrzeuge greifen. Nun die - aus Sicht der betroffenen Kraftfahrer - schlechte Nachricht: Dieselfahrzeuge, die nicht mit modernster Abgasreinigung ausgestattet sind, haben auf mittlere Sicht kaum noch Chancen, in bestimmten Innenstädten fahren zu dürfen. Vor allem jene Millionen Autofahrer, die sich im Vertrauen auf die Angaben der Hersteller, ein Fahrzeug der Euro Normen 5 oder sogar 6 zugelegt haben, sind in doppelter Hinsicht die Gelackmeierten. Ihre Autos verlieren einerseits dramatisch an Wert. Und noch dazu schwebt über ihnen andererseits das Damoklesschwert von Fahrverboten. Das ist eine faktische Teilenteignung von Autobesitzern. Dramatisch wird es ebenfalls für Besitzer noch älterer Diesel-Fahrzeuge, die sich die lange Zeit hochgelobten und relativ spritsparenden Selbstzünder angeschafft haben, die nun keiner mehr haben will. Allerdings haben die Bundesverwaltungsrichter in Leipzig klugerweise Augenmaß gewahrt. Sie haben keine allgemeinen Fahrverbote angeordnet, um der Stickoxide Herr zu werden, sondern diesen harten Schnitt nur als das letzte Mittel für saubere Luft zugelassen. Es liegt nunmehr in der Verantwortung der jeweiligen Kommune selbst, angemessene Maßnahmen in die Wege zu leiten. Das Schlüsselwort im Leipziger Urteil lautet "verhältnismäßig". Nicht in jeder Stadt und nicht an jeder großen Straße sind die Schadstoffwerte so hoch wie an einigen brisanten Bereichen von Stuttgart, München oder Düsseldorf. Freilich dürfen sich auch Kommunen, deren Werte um die von Brüssel vorgegebene Marke von 40 Mikrogramm Stickoxid je Kubikmeter Atemluft herum pendeln - wie etwa Regensburg - nicht die Hände in den Schoß legen. Verhältnismäßigkeit bedeutet auch, dass im Interesse der Wirtschaft, von Taxi-Unternehmen, Bussen, Krankenwagen, Feuerwehren, Lieferdiensten, Handwerkern, Pendlern und anderen Ausnahmen bei Fahrverboten eingeräumt sowie Übergangsfristen festgelegt werden müssen. In der schwierigen juristischen Abwägung zwischen dem Interesse an gesunder Luft einerseits und dem Florieren von Wirtschaft, Handel und Tourismus anderseits hat das Bundesverwaltungsgericht ein salomonisches Sowohl-als-auch-Urteil gefällt. Doch auch wenn jetzt die Kommunen im Fokus stehen, dürfen der lange Zeit weitgehend untätige Bund und die mächtige Autoindustrie auf keinen Fall aus der Pflicht entlassen werden. Viel zu lange hat die Bundesregierung, unter wechselnden Verkehrsministern, bei den Diesel-Abgas-Tricksereien der Konzerne weggeschaut. Verkehrsministerium und Kraftfahrtbundesamt verließen sich blindlings auf die Angaben der Hersteller, deren Abgaswerte nur auf dem Prüfstand erreicht wurden. Was lange Zeit völlig legal war. Auch dieses politische Versagen bei der Aufsicht über eine deutsche Schlüsselindustrie hat mit zur jetzigen schlechten Luft-Situation in vielen Innenstädten beigetragen. Die künftige Bundesregierung muss endlich Druck auf die Hersteller machen, damit sie die von ihnen verkauften Dieselfahrzeuge mit zuverlässiger Abgasreinigungs-Hardware nachrüsten - und zwar auf Kosten der Autokonzerne, nicht zulasten der ohnehin gebeutelten Dieselfahrer. An diesem Punkt waren die GroKo-Vertreter gestern erschreckend nichtssagend.

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