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AGRANA Beteiligungs-AG

EANS-Hauptversammlung: AGRANA Beteiligungs-AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Wien, FN 99489 h
ISIN AT0000603709

Einberufung der 28. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
28. ordentlichen Hauptversammlung 
der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
am Freitag, dem 3. Juli 2015, um 11.00 Uhr,
im Raiffeisen Forum, 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1.


Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und
des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2014/2015

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2014/2015

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014/2015

5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2015/2016

7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung
gemäß §169 AktG (Genehmigtes Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage samt
Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts und die
entsprechenden Änderungen der Satzung 

8. Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands im Zusammenhang mit dem
Erwerb (Rückkauf) nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG und der Veräußerung eigener Aktien
samt Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Andienungsrechts und des
Kaufrechts (Bezugsrechts)

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 12. Juni 2015 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com bzw.
www.agrana.com/ir/hauptversammlung zugänglich:
- Jahresabschluss,
- Konzernabschluss mit zusammengefasstem Lagebericht,
- Corporate-Governance-Bericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2014/2015;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8,
- Bericht des Vorstands der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft gemäß §§ 170
Abs 2 iVm 153 Abs 4 AktG zur Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts in
Zusammenhang mit der Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung gemäß § 169
AktG (Genehmigtes Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu
Tagesord-nungspunkt 7,
- Bericht des Vorstands der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft zur
Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre
beim Rückerwerb von eigenen Aktien sowie zum Ausschluss des Kaufrechts
(Ausschluss des Bezugsrechts) bei Veräußerung eigener Aktien (§§ 65 Abs 1b iVm
153 Abs 4 AktG) zu Tagesordnungspunkt 8, 
- Satzungsgegenüberstellung der unter Top 7 vorgeschlagenen Änderungen,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung. 

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 12. Juni 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag.
Gertraud Wöber, Generalsekretärin, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
je-dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 24. Juni 2015 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)1 21137 12055 oder an 1020 Wien,
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber,
Generalsekretärin, oder per E-Mail  ger-traud.woeber@agrana.com, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie bis 2. Juli 2015 bis 16.00 Uhr an den Vorstand, z.Hd. Frau
Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, per Telefax an +43 (0)1 21137 12055 oder
per E-Mail  gertraud.woeber@agrana.com, gestellt werden.

Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.

Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.agrana.com (Investoren/Hauptversammlung) zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVER-SAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 23. Juni
2015 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 30. Juni 2015 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen.

Per Post oder   AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Boten
z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber
Generalsekretärin
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1
1020 Wien
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 58
Per E-Mail:  anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestä-tigung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu-schließen ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000603709 im Text
angeben)

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000603709,
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 23. Juni 2015
beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegen-genommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt wer-den können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post oder   AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Boten
z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber
Generalsekretärin
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1
1020 Wien
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 58
Per E-Mail:  anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.agrana.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 2. Juli 2015 bis
16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

UNABHÄNGIGER STIMMRECHTSVERTRETER

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.agrana.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-30, Fax +43 1 8763343-39 oder
E-Mail  michael.knap@iva.or.at.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft im Betrag von EUR 103.210.249,78 eingeteilt in 14.202.040 auf den
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeit-punkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 25
Stückaktien sind gem § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 14.202.015 Stück.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 10.00
Uhr. 

Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder Eintrittskarten
noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden, werden gebeten, zur
Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.

Wien, im Juni 2015

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
AGRANA Beteiligungs-AG

Mag.(FH) Hannes Haider
Investor Relations
Tel.: +43-1-211 37-12905
e-mail:hannes.haider@agrana.com

Mag.(FH) Markus Simak
Public Relations
Tel.: +43-1-211 37-12084
e-mail:  markus.simak@agrana.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    AGRANA Beteiligungs-AG
             F.-W.-Raiffeisen-Platz  1
             A-1020 Wien
Telefon:     +43-1-21137-0
FAX:         +43-1-21137-12926
Email:        info.ab@agrana.com
WWW:      www.agrana.com
Branche:     Nahrungsmittel
ISIN:        AT0000603709
Indizes:     WBI, ATX Prime
Börsen:      Präsenzhandel: Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: AGRANA Beteiligungs-AG, übermittelt durch news aktuell

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