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AGRANA Beteiligungs-AG

EANS-Hauptversammlung: AGRANA Beteiligungs-AG
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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08.06.2017

AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Wien, FN 99489 h
ISIN AT0000603709

Einberufung
der 30. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
30. ordentlichen Hauptver­sammlung
der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
am Freitag, dem 7. Juli 2017, um 11:00 Uhr,
im Raiffeisen Forum, 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1.

I. TAGESORDNUNG

  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
     Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
     die Gewinnverwendung und des vom Auf­sichtsrat erstatteten Berichts für das
     Geschäftsjahr 2016/2017
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
     Ge­schäftsjahr 2016/2017
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
     das Geschäftsjahr 2016/2017
  5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
  6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
     2017/2018
  7. Neuwahl des Aufsichtsrats

     II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
     DER INTERNETSEITE

     Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 16. Juni 2017 auf der
     Internetseite der Gesell­schaft unter www.agrana.com [http://
  www.agrana.com/] bzw. www.agrana.com/ir/hauptversammlung [http://
  www.agrana.com/ir/hauptversammlung] zugänglich:


* Jahresabschluss,
* Konzernabschluss mit zusammengefasstem Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats,
  jeweils für das Geschäftsjahr 2016/2017;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7,
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß §
  87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.

  III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
  HAUPTVERSAMMLUNG

  Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
  Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
  Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
  am Ende des 27. Juni 2017 (Nachweisstichtag).
  Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
  Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
  Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
  Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spä­testens am 4. Juli
  2017 (24:00 Uhr) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und
  Adressen zugehen muss, erforderlich:

  (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
  Per Post oder Boten
  AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
  c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
  8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

  Per E-Mail  anmeldung.agrana@hauptversammlung.at
  [anmeldung.agrana@hauptversammlung.at]
  (als elektronisches Dokument im Format PDF mit einer
  qualifizierten elektronischen Signatur)

  Per SWIFT
  GIBAATWGGMS
  (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000603709 im Text angeben)

  (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
  gem § 13 Abs 7 genügen lässt

  Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 58
  Per E-Mail  anmeldung.agrana@hauptversammlung.at
  [anmeldung.agrana@hauptversammlung.at]
  (Dabei können die Depotbestätigungen in den Formaten PDF und TIF
  Berücksichtigung finden.)
  Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
  wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
  veranlassen.
  Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
  und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.


Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
  zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register
  und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt
  wird,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000603709,
* Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
  Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
  Hauptver­sammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 27. Juni 2017
  (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) bezie­hen.
  Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
  entgegen­genommen.
  Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei
  der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

  IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
  VERFAHREN

  Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und
  dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III
  nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
  Aktionärs an der Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der
  Aktionär hat, den er vertritt.
  Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
  juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch
  mehrere Personen bevollmächtigt wer­den können.
  Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
  Hauptversammlung möglich.
  Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege
  und Adressen an:

  Per Post oder Boten
  AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
  c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
  8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

  Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 58
  Per E-Mail  anmeldung.agrana@hauptversammlung.at
  [anmeldung.agrana@hauptversammlung.at] (Dabei können die Vollmachten in den
  Formaten PDF und TIF Berücksichtigung finden.)

  Die Vollmachten müssen spätestens bis 6. Juli 2017, 16:00 Uhr, bei einer der
  zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
  Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung
  übergeben werden.
  Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind
  auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com [http://
  www.agrana.com/] abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen
  Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
  Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt
  der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten
  Vollmachtsformular.
  Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht
  erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem
  für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung
  abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
  Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
  Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
  Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
  Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
  sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

  Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

  Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
  Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
  unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
  Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfü­gung; hierfür ist auf
  der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com [http://
  www.agrana.com/] ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus
  besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael
  Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-30, Fax +43 1 8763343-39 oder E-Mail
   michael.knap@iva.or.at [michael.knap@iva.or.at].

  V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
  AKTG

  1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

  Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
  min­destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
  schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
  Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
  Schriftform per Post oder Boten spätestens am 16. Juni 2017 (24:00 Uhr) der
  Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-
  Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Dipl.-Ing. Mag. Gertraud Wöber,
  Generalsekretärin, zugeht. Jedem so bean­tragten Tagesordnungspunkt muss ein
  Beschlussvorschlag samt Begrün­dung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist
  durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
  wird, dass die an­tragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
  Antragstel­lung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
  der Gesellschaft nicht älter als sie­ben Tage sein darf, nachzuweisen.
  Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbe­stätigung wird auf die
  Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.


2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Be­grün­dung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätes­tens am 28. Juni 2017 (24:00
Uhr) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 21137 12055 oder an 1020
Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Dipl.-Ing. Mag. Gertraud
Wöber, General­sekretärin, oder per E-Mail 
gertraud.woeber@agrana.com [gertraud.woeber@agrana.com], wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionärsei­genschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeit­punkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übri­gen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt
III) verwiesen.

3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen ei­nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vor­stand, z.H. Frau Dipl.-Ing. Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin,
übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Telefax an
+43 (0)1 21137 12055 oder per E-Mail an  gertraud.woeber@agrana.com
[gertraud.woeber@agrana.com] übermittelt wer­den.

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesord­nung Anträge zu stellen.
Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß §
119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die
rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus:
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesord­nung) können nur von
Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 28. Juni 2017
in der oben angeführten Weise (Punkt V Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvor­schlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen
Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie über alle Um­stände, die die Besorgnis einer Befangenheit
begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt
werden.

5. Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.agrana.com
[http://www.agrana.com/] zugänglich.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Ge­sellschaft EUR 113.531.274,76 und ist zerlegt in 15.622.244 auf Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 15.622.244 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.
25 Stückaktien sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt.

Wien, im Juni 2017
Der Vorstand



Rückfragehinweis:
AGRANA Beteiligungs-AG

Mag.(FH) Hannes Haider
Investor Relations
Tel.: +43-1-211 37-12905
e-mail:hannes.haider@agrana.com

Mag.(FH) Markus Simak
Public Relations
Tel.: +43-1-211 37-12084
e-mail:  markus.simak@agrana.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    AGRANA Beteiligungs-AG
             F.-W.-Raiffeisen-Platz  1
             A-1020 Wien
Telefon:     +43-1-21137-0
FAX:         +43-1-21137-12926
Email:        info.ab@agrana.com
WWW:      www.agrana.com
ISIN:        AT0000603709
Indizes:     WBI
Börsen:      Stuttgart, Wien, Frankfurt, Berlin
Sprache:     Deutsch

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