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Silvesterfeuerwerk kindersicher aufbewahren

Wiesbaden (ots)

Am 28. Dezember startet der Feuerwerksverkauf. Um ihre Kinder zu schützen, sollten Eltern Raketen und Böller bis zum großen Silvester-Spektakel sorgsam verstauen. Wenn sie das versäumen, können sie bei Unfällen verantwortlich gemacht werden, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Raketen und Böller gehören unter Verschluss

"Grundsätzlich sollten Feuerwerkskörper trocken gelagert werden, aber niemals in der Nähe von Heizkörpern oder offenem Feuer", sagt Torge Brüning, Brandschutzingenieur bei der R+V Versicherung. "Wenn Schwarzpulver feucht wird, brennt es nicht mehr so ab wie vorgesehen. Nicht vollständig abgebrannte Feuerwerkskörper können später für Blindgänger gehalten werden und unerwartet zünden."

Besondere Vorsicht gilt, wenn Kinder im Haus sind. Sie können die Gefahren, die von einem Feuerwerk ausgehen, oft noch nicht einschätzen. "Es ist extrem gefährlich, wenn Kinder die bunt verpackten Raketen und Böller als Spielzeug nutzen. Bereits eine brennende Kerze kann ausreichen, um sie zu zünden", erklärt R+V-Experte Brüning. Um Verbrennungen und Sachschäden zu verhindern, sollten Eltern die Feuerwerkskörper deshalb für Kinder unerreichbar lagern, am besten in einem verschließbaren Schrank. "Das gilt selbstverständlich auch für nicht genutzte Böller, die bis zum nächsten Jahr aufgehoben werden."

Eltern können haftbar gemacht werden

Hinzu kommt: Bei einem Unfall mit Feuerwerkskörpern in der Wohnung können die Eltern zur Verantwortung gezogen werden. Sie verletzen unter Umständen ihre Aufsichtspflicht, wenn sie Kindern leichten Zugang den gefährlichen Böllern ermöglichen. "Personen unter 18 Jahren dürfen die gängigen Feuerwerkskörper der Klasse F2 aus Sicherheitsgründen nicht zünden", sagt Brüning. Tun sie es trotzdem und entstehen Sachschäden, müssen die Eltern dafür aufkommen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

   - Kleinstfeuerwerk der Klasse F1 dürfen Kinder ab 12 Jahren 
     nutzen, während des ganzen Jahres und teilweise auch in der 
     Wohnung. Dazu gehören beispielsweise Wunderkerzen und 
     Knallerbsen.
   - Geprüftes Feuerwerk erkennen Feuerwerkfans am CE-Zeichen in 
     Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. 0589 steht dabei 
     für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
   - Nicht genutztes Feuerwerk für das nächste Jahr sollten Kunden in
     der Originalverpackung und an einem sicheren Ort aufbewahren.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell

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