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Neue Westfälische (Bielefeld)

Neue Westfälische: KOMMENTAR Wahlrechtsreform Armutszeugnis ALEXANDRA JACOBSON, BERLIN

Bielefeld (ots)

Das Verfassungsgericht hat das deutsche
Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil stammt vom Juli 
2008. Die Große Koalition hätte also genügend Zeit gehabt, um bis zur
Bundestagswahl im September 2009 das Wahlrecht verfassungskonform zu 
reformieren.
Für den Parlamentarismus ist es ein Armutszeugnis, dass die 
Bundestagswahl im Herbst noch einmal nach schlechten und ungerechten 
Regeln über die Bühne gehen soll. Dass es schon immer so war, ist 
kein Grund. Dass das jetzige, ungeheuer komplizierte Wahlrecht die 
Existenz von Überhangmandaten zulässt, ist ein Ärgernis. Denn diese 
verfälschen das Zweitstimmenergebnis, mit dem sich die Wähler für 
eine Partei entscheiden können. Überhangmandate kommen den großen 
Parteien zugute. Deshalb haben in der Vergangenheit weder Union noch 
SPD große Lust gehabt, an diesem Zustand etwas zu ändern.
Dass der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts bisher ignoriert 
wurde, liegt aktuell aber eher an CDU und CSU. Berechnungen gehen 
davon aus, dass Überhangmandate Schwarz-Gelb den Sieg sichern 
könnten. Das wäre zwar ein schaler Triumph, aber diese Perspektive 
lähmt bei Union und FDP jeden Willen zur Wahlrechtsreform.
Dabei steht am Freitag ein Gesetzentwurf der Grünen im Bundestag zur 
Abstimmung, der die gröbsten Ungerechtigkeiten des Wahlrechts mit 
einem Schlag beseitigen würde. Die SPD würde gerne zustimmen, darf 
aber nicht, weil das der Koalitionsvertrag verbietet.
CDU und CSU haben bis Freitag Zeit zum Umdenken. Dass man diese Frage
nicht nur parteitaktisch angehen muss, haben einige Christdemokraten 
eindrucksvoll bewiesen, die sich vehement für eine Reform vor dem 27.
September ausgesprochen haben.Und das waren wahrlich keine 
Hinterbänkler, sondern solche Schwergewichte wie Wolfgang Schäuble 
und Norbert Lammert.

Pressekontakt:

Neue Westfälische
Jörg Rinne
Telefon: 0521 555 276
joerg.rinne@neue-westfaelische.de

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