Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
VKU-Pressestatement zum Kabinettsbeschluss EmobG am 24.09.2014
Berlin (ots)
Mit dem aktuellen Entwurf des Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Elektromobilitätsgesetz - EmobG), der heute im Bundeskabinett beschlossen wurde, hat die Bundesregierung einen ersten Schritt auf ihrem Weg zur Förderung der Attraktivität von Elektrofahrzeugen getan. Ziel ist es, insbesondere Ländern und Kommunen Rechts- und Planungssicherheit für den Umgang mit Elektrofahrzeugen unter Fördergesichtspunkten zu geben.
Der VKU begrüßt diesen Entwurf im Grundsatz, hätte sich aber gewünscht, dass der Gesetzgeber einen stärkeren Fokus auf das Thema "Ladeinfrastruktur" gelegt hätte. "Für den Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur ist derzeit kein Businessmodell erkennbar, der Aufbau muss daher klar unter den Vorzeichen der Infrastrukturförderung laufen. Dies kann in Zeiten knapper kommunaler Kassen durchaus ein Engpass sein", stellt Reck klar.
Kritisch bewertet der VKU in diesem Zusammenhang die Regelungen zur Freigabe von Busspuren für Elektromobile. Bereits heute klagen viele Kommunen über die "Verstopfung" der Busspuren mit Drittfahrzeugen. Hier muss die letzte Entscheidung immer bei der zuständigen Kommune vor Ort liegen. "Bedenke was du dir wünscht, es könnte dir gewährt werden!", spitzt Reck die Konsequenzen dieser Regelungen zu, "denn im Erfolgsfalle müsste man sie gleich wieder abschaffen".
Einer VKU-Umfrage zum Thema Elektromobilität zufolge (Umfrage aus 2013) sind 60 Prozent der insgesamt 315 befragten Unternehmen elektromobil aktiv.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 245.000 Beschäftigten wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der Erdgas-, 80 Prozent in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der Wärmeversorgung und 26 Prozent in der Abwasserentsorgung.
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