NDR Rundfunkrat wählt Dagmar Pohl-Laukamp aus Schleswig Holstein zur Vorsitzenden
Hamburg (ots)
Dagmar Pohl-Laukamp aus Schleswig-Holstein wird zum Jahresende neue Vorsitzende des NDR Rundfunkrats. Das Gremium wählte sie am Freitag, 5. Dezember, in Hamburg zur Nachfolgerin von Ute Schildt. Der Vorsitz wechselt gemäß NDR-Staatsvertrag alle 15 Monate in der Reihenfolge Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, in diesem Fall zum 27. Dezember. Dagmar Pohl-Laukamp war im Anschluss an ihre langjährige Tätigkeit als Oberstaatsanwältin zwölf Jahre lang Senatorin der Hansestadt Lübeck für das Dezernat Allgemeine Verwaltungsaufgaben. Seit ihrer Pensionierung engagiert sie sich ehrenamtlich in vielen Bereichen. Dem NDR Rundfunkrat gehört die Juristin seit Mai 2012 an; entsandt ist sie vom Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e. V.. Zu stellvertretenden Vorsitzenden des Rundfunkrats gewählt wurden Ursula Thümler aus Niedersachsen (Landesfrauenrat), Uwe Grund aus Hamburg (SPD Landesorganisation) und Ute Schildt aus Mecklenburg-Vorpommern (SPD Landesverband).
Dagmar Pohl-Laukamp anlässlich ihrer Wahl: "Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft eine wichtige Aufgabe zu. Um sie zu erfüllen, bedarf es immer wieder neuer Anstrengungen. Der Rundfunkrat wird die Geschäftsleitung des NDR auch zukünftig auf ihrem Kurs unterstützen, qualitativ hochwertige und attraktive Programmangebote zu schaffen und fortzusetzen."
Ihrer Vorgängerin Ute Schildt dankte Dagmar Pohl-Laukamp für ihr Engagement. In ihren Dank schloss sie ebenso den stellvertretenden Vorsitzenden Uwe Grund ein für seine Bereitschaft, den Vorsitz der ARD-Gremienvorsitzenden-Konferenz (GVK) auch im dritten NDR-Vorsitzjahr fortzuführen. Der Rundfunkratsvorstand hatte mit Uwe Grund bereits 2013 vereinbart, dass er diese Aufgabe im Interesse der Kontinuität für die gesamte Dauer der ARD-Geschäftsführung des NDR wahrnimmt.
Der NDR Rundfunkrat ist ehrenamtlich tätig. Die 58 Mitglieder des Gremiums sind in repräsentativer Weise von bedeutsamen gesellschaftlichen, konfessionellen und politischen Organisationen und Gruppen aus den vier NDR-Staatsvertragsländern entsandt. Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen und berät den Intendanten in programmlichen Angelegenheiten. Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben des Gremiums gehört u. a. auch die Wahl und Abberufung des Intendanten sowie des Verwaltungsrats. Dem Rundfunkrat obliegt die Genehmigung des jährlichen Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre.
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