Alle Storys
Folgen
Keine Story von BDI Bundesverband der Deutschen Industrie mehr verpassen.

BDI Bundesverband der Deutschen Industrie

BDI: Das Weißbuch der Kommission zum europäischen Kartellrecht muss für Unternehmen noch verbessert werden

Berlin (ots)

Den Unternehmen muss in Fällen, in denen
wettbewerbsrechtlicher Klärungsbedarf besteht, die Möglichkeit einer
"Vorabklärung mit der Kommission" erhalten bleiben. Darauf hat der
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie
(BDI), Ludolf von Wartenberg, anlässlich der heutigen Entschließung
des Europäischen Parlaments zum Weißbuch der Kommission hingewiesen.
In ihrem Weißbuch hatte die Kommission vorgeschlagen, das derzeit
geltende System der vorherigen Anmeldung durch ein System
nachträglicher Kontrolle zu ersetzen. Wettbewerbsbeschränkende
Vereinbarungen müssen nicht mehr ausdrücklich von der Kommission
freigestellt werden. Das ermögliche den Unternehmen, so von
Wartenberg, grundsätzlich eine zeit- und kostensparende
Selbsteinschätzung gerade in wettbewerbsrechtlich unproblematischen
Fällen. Das zur Zeit noch geltende Anmeldesystem sei demgegenüber zu
langsam und schwerfällig. Der BDI teilt daher die grundsätzlich
positive Bewertung des Weißbuchs durch das Europäische Parlament.
Ohne eine wettbewerbsrechtliche Vorabklärung seien jedoch im System
nachträglicher Kontrolle gerade hohe Investitionen unsicher.
Wie das Europäische Parlament sieht der BDI darüber hinaus die
Einheitlichkeit der Rechtsanwendung in der EU durch die Vorschläge
der Kommission gefährdet. Ohne spezialisierte Behörden und Gerichte
sei die komplizierte Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts oft nicht
möglich. Das Problem verschärfe sich noch durch den Beitritt neuer
Mitgliedsstaaten.
Von Wartenberg betonte schließlich, dass weitere Maßnahmen
erforderlich sind, um die einheitliche Anwendung des
EU-Wettbewerbsrechts zu gewährleisten. Das Verfahren sei europaweit
zu vereinheitlichen, Entscheidungen nationaler Behörden sollten
gemeinschaftsweite Wirkung haben, und der Rechtsschutz vor dem EuGH
sei sicherzustellen. Der Vorrang des europäischen Wettbewerbsrechts
dürfe nicht zweifelhaft sein.

Rückfragen bitte an:

BDI
Presse und Information
Tel.: 030 / 2028- 1566
Fax: 030 / 2028- 2566
E-Mail: Presse@BDI-online.de
Internet: http://www.bdi-online.de

Original-Content von: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
Weitere Storys: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
  • 05.01.2000 – 14:19

    BDI gegen Marktverzerrungen bei öffentlichen Aufträgen

    Berlin (ots) - Die Absicht der Bundesregierung, die Vergabe öffentlicher Aufträge künftig per Gesetz von wettbewerbs- und vergabefremden Aspekten wie Frauenförderung und möglicherweise auch Tariftreue abhängig zu machen, wurde vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) deutlich kritisiert. Frauenförderung und die Auseinandersetzung mit tariflichen Fragen seien ebenso wie Kulturförderung, Beachtung von ...